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Stromliefervertrag

| 4. August 2008 11:29 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im August 2007 unseren Stromlieferanten gewechselt.
Der neue Stromlieferant hat uns eine Auftragsbestätigung, eine
Kd.Nr. und eine Vertragsnummer zugesandt. Er hat 200,-- Euro als
Einstiegsgebühr und ca. 1100,--Euro als Vorschuß für den Jahresverbrauch eingezogen. Am 10.07.08 erhielten wir eine Schlußrechnung für den Zeitraum 01.09.-31.11.07. Das Guthaben von 826,-- wurde uns sofort gutgeschrieben. Unser Abnahmevertrag läuft über 12Monate und hat eine Preisbindung über 24Monate. Wir haben nach mehrfachen erfolglosen Telefonaten
in einem Schreiben den Sachverhalt erklärt. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, daß wir nicht mehr Kunde sind.

4. August 2008 | 12:21

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte.

Wenn ich Ihre Angaben richtig deute, so wollen Sie keine Beendigung des laufenden Stromvertrages bzw. eine ordentliche Schlussrechnung und hier gegen den Stromversorger vorgehen.

Ihr Stromversorger hat vermutlich aufgrund von Ablauf der Vertragslaufzeit den Versorgungsvertrag für beendet erklärt.
Fraglich ist jedoch, warum er dann keine ordentliche Schlussrechnung erteilt hat. Die Schlußrechnung müßte dann die Kosten der gesamten Vertragslaufzeit erfassen, also bis Juli/ August 2008.

Insofern sollten Sie hier den Stromversorger nochmals schriftlich zur Stellungnahme auffordern.


Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatierung behilflich.


Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.


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Rechtsanwältin Wibke Türk
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Der Hinweis zur schriftl. Stellungnahme,sowie die Frage warum
nicht das ganze Jahr abgerechnet wurde war ein guter Tip!

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Der Hinweis zur schriftl. Stellungnahme,sowie die Frage warum
nicht das ganze Jahr abgerechnet wurde war ein guter Tip!


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