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Stromlieferant

24. Februar 2015 17:34 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben bei einem Stromlieferant zwei Kunden Nr. mit den selben Adressen. Auf dem einem Konto war ein Minus verzeichnet und auf dem anderen Konto ein Plus.
Wir haben weiterhin auf das Plus Konto eingezahlt. Für das Minus Konto haben wir Nachrichten von der Creditreform bekommen. Diese haben wir auf die Zahlungen hingewiesen. Aber das war der Creditreform egal.
Jetzt haben wir einen Mahnbescheid für das Minus Konto bekommen (Antragsteller: Stromlieferant/ Prozessvollmacht Creditreform) und eine Rücküberweisung für das Plus Konto.
Müssen wir jetzt die gesamten Kosten für den Mahnbescheid tragen? Wir haben schließlich unser Geld unverzinst zurückbekommen und das nach erst vier Monaten.
Was sollen wir jetzt machen? Der Stromlieferant stellt sich stur und verweist auf die Creditreform! Können wir das Geld nicht einfach zurücküberweisen auf die richtige Kunden Nr.?

Sehr geehrter Fragesteller,
ich entnehme Ihrer Sachverhaltsschilderung, dass Sie wohl offensichtlich dem Stromlieferanten in der Summe nichts schulden .
Dies vorausgesetzt,sollten Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und sich entsprechend in der sich anschließenden Klage verteidigen.
Sonst kann die Gegenseite noch Vollstreckungsbescheid beantragen und gegen Sie die Forderung vollstrecken.
Parallel dazu sollten Sie die Verträge zusammen führen, dies beim Stromlieferanten veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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