Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie sollten Ratenzahlungen mit dem alten Anbieter vereinbaren. Sie können eine "Einstweilige Verfügung" beantragen. Durch eine solche Verfügung erzwingt das Gericht die Fortsetzung der Strom- oder Gaslieferung bzw. Entfernung der Plmobierung. Gem. §§ 936
, 920
III ZPO kann ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des (zuständigen) Amtsgerichts erklärt werden. Hierzu müssen aber darlegen, wie und wann Sie die Schulden bezahlen wollen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
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