Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie können bei den akzeptierten Zahlungsmethoden über Ebay selber als Verkäufer festlegen, wie die Bezahlung erfolgen soll und wie die Übergabe der Ware erfolgt.
Wenn Sie nun SELBER angegeben haben, dass die Ware bei Ihnen abgehohlt und Bar bezahlt werden kann, so ist dies Vertragsbestandteil geworden, woran Sie sich natürlich halten müssen.
Der Käufer hat auch ein Interesse daran, den Kaufgegenstand persönlich abzuhohlen, da die Versandkosten vorliegend nicht unerheblich sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
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