Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Liechtenstein gehört wie die Schweiz nicht zur Eu und es wird daher nicht in Deutschland vollstreckt Aber- wenn Sie nichts unternehmen, wird die Verfügung rechtskräftig und kann bei einem erneuten Grenzübertritt eingetrieben werden.
Wenn Sie auf dem Foto nicht erkennbar sind, kann sich ein Vorgehen lohnen - hier müssten Sie sich aber an die Kollegen aus Liechtenstein wenden - die können auch mehr zu Erfolgsaussichten und Fristen sagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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