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Strafverfügung Fürstentum Lichtenstein

28. Dezember 2020 12:00 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Bin im Sommer im Fürstentum Lichtenstein mit dem Motorrad geblitzt worden. Auf dem Bild kann man nicht erkennen( Helm ) wer gefahren ist . Habe bei der Polizei in Deutschland , welche das Fahrzeug ermittelt haben , gesagt dass ich nicht weiß wer gefahren ist , zumal das Motorrad auf meine Frau läuft. Jetzt kommt aus Lichtenstein eine Strafverfügung per Post über 1000 CHF . Da ich in der Annahme bin, dass aus Lichtenstein in Deutschland keine Strafverfolgung stattfinden darf wollte ich fragen ob es dann Sinn macht nicht zu bezahlen? Man kann ja auf dem Bild , außer des Nummernschildes nichts erkennen ? Wann verjährt die Frist in Lichtenstein ?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Liechtenstein gehört wie die Schweiz nicht zur Eu und es wird daher nicht in Deutschland vollstreckt Aber- wenn Sie nichts unternehmen, wird die Verfügung rechtskräftig und kann bei einem erneuten Grenzübertritt eingetrieben werden.

Wenn Sie auf dem Foto nicht erkennbar sind, kann sich ein Vorgehen lohnen - hier müssten Sie sich aber an die Kollegen aus Liechtenstein wenden - die können auch mehr zu Erfolgsaussichten und Fristen sagen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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