Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Sie werden eienSteafe von bis zu 50 Tagessätzen zu erwarten haben. Außerdem einen Führerscheinentzug von bis zu 15 Monaten.
Ein Problem bei der Visumserteilung tritt nur bei einer Vorbestrafung auf. Diese liegt vor bei einer Strafe von 90 Tagessätzen oder mehr.
Sie sollten abwarten welche Post Sie von der Staatsanwaltschaft bekommen. Dann sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ihr Anwalt kann dann auch Akteneinsicht nehmen. Wenn Sie die Tat bereits zugegeben haben bzw. es keine Beweislücke gibt, kann es für Sie auch interessant sein ohne weiteres die Strafe zu akzeptieren.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich unterschreibe ein Dokument und die Polizei hat gesagt, es wird an die Ausländerbehörde gesendet. Wenn Sie gesagt haben, dass es unter 90 TS steht, wird es nicht im Vorstrafenregister erfasst. Wo wird diese Information aufgezeichnet? Kann ich diesen Datensatz löschen, indem ich soziale Arbeiten mache? Und wenn ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte, kann die Ausländerbehörde auf diesen Rekord zugreifen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Auch Ordnungswidrigkeiten werden registriert und gesammelt. Diese werden aber nicht ins Bundeszentralregister eingetragen, dieses alleine wird der Ausländerbehörde zur Kenntnis ist gebracht.
Die Aussage der Polizei halte ich schlicht für falsch.
Bei weiteren Rückfragen können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt