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Strafrecht

28. November 2007 15:06 |
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Strafrecht


Hallo ich habe eine trinkende frage habe heute einen brief vom amtsgericht bekommen das gericht will meine verhandlung eröfnen ich habe 2 wochen zeit mich dafür zuäüsern hilft es mir jetzt noch einen anwalt zunehmen um aus der sache wieder rauszukommen so das es auser gerichtlich geklärt wir ich bin mometan Hartz 4 entfänger kann ich mir trods einen anwalt nehmen habe schon einen antrag auf Berhg gemacht und den genemigt bekommen brauche jetzt nur noch einen anwalt

Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu erhalten.

Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

aus Ihren Angaben schließe ich, dass Sie wohl eine Ladung zu einer Hauptverhandlung bekommen haben.
Je nach Schwere des Delikts wird Ihnen zu Ihrer Verteidigung ggf. von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies kann ohne Akteneinsicht nicht beurteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Verteidiger Ihrer Wahl zu suchen, der sich dann für Sie bei Gericht bestellen würde.
Was die entstehenden Kosten angeht, so ist dies auch vom Ausgang des Verfahrens abhängig.
Zu spät für die Konsultierung eines Verteidigers ist es keinesfalls. Ganz im Gegenteil: ich rate Ihnen dringend, sich möglichst umgehend an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vor Ort zu wenden und vorher den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht gegenüber keine Angaben zu machen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Monika C. Mack
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2007 | 15:56

Ich habe morgen einen termin beim anwalt ich denke mal das ich ihn Notfalls in ratten abbezahlen kann oder ???

Ergänzung vom Anwalt 28. November 2007 | 15:58

Sehr geehrter Fragesteller,

dies ist Verhandlungssache und hängt von der Kulanz des Kollegen / der Kollegin ab.
Vorschlagen können Sie dies natürlich.

Mit freundlichen Grüßen

Monika C. Mack
Rechtsanwältin

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