Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne beantworte:
Wenn ich es recht sehe, hatten Sie Frage gestern schon einmal eingestellt, so dass ich zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der Kollegin Rakovic Bezug nehmen kann.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, wenn Sie nicht vorbestraft sind (der Schufa-Eintrag ist hier ohne Belang) viel für einen –milden- Strafbefehl oder eine (vorläufige) Einstellung unter Auflagen spricht. Allerdings bliebe klärungsbedürftig, wieso Sie nichts vom Ablauf des Versicherungsschutzes wußten. Normalerweise werden Sie ja umgehend von der Versicherung auf die drohenden Folgen des Wegfalls des Versicherungsschutzes hingewiesen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen!
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
War vielleicht nicht ganz korrekt, aber ich habe die Frage kopiert weil ich mit der Antwort nicht zufrieden war. Es hieß ja zuerst, es ist mit einer Strafe zu "rechnen". Obwohl das Verfahren wohl schon eingestellt war. Ich glaube auch, man muss hier nicht den Teufel an die Wand malen. Auch hat die Schufa wohl nichts damit zu tun. Die Creditreform hat auch nichts damit zu tun. Ach ja, und Bürgel und Schimmelpfeng auch nicht. (Um die meisten zu nennen und niemanden zu benachteiligen)
Deshalb habe ich mir erlaubt, diese Frage mal zu kopieren. Danke für die Antwort. Ich rechne mit einer nochmaligen Einstellung da der Vorsatz für §263 immer da sein muss und hier wohl fehlt.
Sehr geehrter Herr H.
danke für Ihre Nachfrage. Bei allen Vorteilen der Onlineberatung hat sie auch den Nachteil, dass der Sachverhalt oder die Fragestellung manchmal einfach nicht richtig „rüberkommt“. Deswegen hätte ich an Ihrer Stellung der in Bezug genommenen Kollegin (deren Antwort ich übrigens für zutreffend halte) eine kostenlose Nachfrage gestellt, die Möglichkeit haben Sie ja – wahrscheinlich hätte sich dann die Sache in Ihrem Sinne aufgeklärt.
Aber zu Ihrer Anmerkung: Wenn hier nicht wesentliche neue Ermittlungsergebnisse zu Tage treten, würde es mich ebenfalls wundern, falls sich Ihre Situation verschlechtert (wobei mir allerdings die Konstellation der Einstellung und des nunmehrigen Neuaufrollens wegen der „Beschwerde“ der Bekannten nicht ganz klar ist).
Ich drücke Ihnen jedenfalls die Daumen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de