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Strafanzeige wegen Betrug gegen meinen Vermieter?

2. September 2012 10:35 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo, ich und mein freund haben eine Abbrechnung der Nebenkosten bekommen,da steht dass wir ab 01.05.2011 (das ist Einzugsdatum bis 31.12.11 eine Nachzahlung von 702€,wir finden es,dass er ein Fehler gemchat hat,wir haben die heizung frühestens ende september eingemacht und für 2 Monaten ist es wirklich zu viel.

Geben Sie bitte uns ein Rat,was müssen wir machen,wir sind einfach verzweifelt.

2. September 2012 | 11:30

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Frau B.,

eine Strafanzeige sollte nur das letzte Mittel sein und nur dann, wenn feststeht, dass hier ein absichtlicher Fehler unterlaufen ist.

Dies ist bei Nebenkostenabrechnungen in der Regel jedoch nicht der Fall, da hier häufig Abrechnungsfehler aufgrund der Fülle an zu beachtenden Vorschriften passieren.

Sie sollten daher zunächst "Widerspruch" gegen die Nebenkostenabrechnung stellen, die Gründe formulieren und auf die Antwort warten.

Am sichersten wäre aber natürlich diese durch einen Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch durch diesen formulieren zu lassen. Dies würde ich gerade dann empfehlen, wenn zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt (in meiner Kanzlei € 142,80).


ANTWORT VON

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