Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja, Sie haben Anspruch auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Dies allein schon deshalb, weil sich daraus Ihr Guthabens-Betrag ergeben kann. Ja, man kann Frist setzen und dann ggf. Klage auf Erstellung der korrekten NK-Abrechnung einreichen.
2. Grundsätzlich ist die Tierhaltung nach den meisten (wirksamen) Mietverträgen zustimmungspflichtig. Sie müssen eine Zustimmung verlangen.
3. In Bezug auf 1. und 2. sowie etwaige Forderungen gilt immer das Gleiche: Setzen Sie eine Frist, die zur Beantwortung angemessen ist. 2 Wochen sollten hier zureichen. Nach Verstreichen dieser Frist sind auch anwaltliche Kosten durch die Gegenseite zu ersetzen (Verzugsschaden). Gehen Sie also nach Verstreichen der jeweiligen Fristen zum Anwalt vor Ort.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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