Guten Tag,
mein Sohn hat per whatsapp einem Freund mit "bin ich dabei" einen Reisevorschlag zugestimmt. Dieser hat sofort gebucht ... ohne jegliche weitere Nachfrage. Nun hat mein Sohn festgestellt, dass er keinen Urlaub bekommt.
Ist er nun verpflichtet, die anteiligenStornogebühren zu bezahlen?
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Auch die kurze schriftliche Äußerungen per WhatsApp lässt sich nur als Zustimmung zum Vertragsschluss auslegen. Wenn ihr Sohn die Zustimmung unüberlegt gegeben hat, so ist dies zunächst einmal sein Problem. Die Frage ist, wie detailliert die Reisebeschreibung war. "Bock auf eine Woche Malle im August?" wäre sicher nicht ausreichend. Wenn aber der Reisezeitraum und die Kosten klar waren, wird Ihr Sohn die Stornokosten tragen müssen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion .