Corona: Vorzeitige Stornierung Reise / Nachträgliche Erstattung von Stornogebühren?
03.05.2020 11:57
| Preis:
35,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Ich habe eine Reise (Nur-Hotel Buchung) nach Teneriffa (Eigene Anreise 05.04- 18.04.2020) am 14.03.2020 - also 22 Tage vor dem geplanten Reiseantritt aufgrund der Corona-bedingten Entwicklungen im Ausland storniert. Die Stornogebühren betrugen zu dem Zeitpunkt 30% des Reisepreises (504 EUR). Eine Bestätigung der Stornierung habe ich bereits erhalten. Den kompletten Reisepreis abzüglich der o.g. Stornogebühr habe ich bereits erstattet bekommen.
Die Stornierung nahm ich aus diesem Grund vor:
Am 13.03.2020 wurde in Spanien der Alarmzustand ausgerufen (https://www.handelsblatt.com/25640968.html). Dieser sollte zunächst für 15 Tage gelten. Zusätzlich wurde am 14.03.2020 eine Ausgangssperre im gesamten Land ausgerufen und Gewerbebetriebe wurden geschlossen. Zur Zeit herrscht laut Auswärtigem Amt eine weltweite Reisewarnung.
An dem Tag meines Stornos - war meinem Reisebüro (Alltours war den ganzen Tag nicht erreichbar!!!) keine Prozedere zum Umgang mit den bestehenden Reisen bekannt. Auch auf meine Anfrage hin - ob es COVID-bedingte Kulanzregelungen seitens ALLTOURS geben wird, herrschte Unwissenheit.
Nur einige Tage später wurde die kostenlose Stornierung aller Reisen, zunächst bis 27.03 -- aktuell bis Ende April 2020 verkündet.
Aufgrund der Tatsache, dass der "unvermeidbare außergewöhnliche Zustand" (höhere Gewalt) bereits vorlag (stimmt das?), als ich die Reise stornierte habe ich Alltours im Nachgang 2 x angeschrieben, dass mir die angefallenen Stornogebühren, genauso wie anderen Reisegästen, die ihre Buchungen "belassen" haben erstattet werden sollten. Bei aufrechterhalteter Reservierung hätte ich sowieso nicht verreisen können, und auch in dem kompletten Reiseintervall hat die weltweitere Reisewarnung immer noch vorgelegen.
Die bisherige Antwort des Reiseveranstalters war:
"Wir haben eine Kulanz abschließend noch einmal geprüft. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass reiserechtlich die von uns in Rechnung gestellten Stornokosten nicht erlassen werden. Von Leistungsänderungen betroffene Buchungen werden stets von uns informiert, dies war zu Ihrem Stornierungsdatum nicht der Fall. Die Voraussetzung für eine Abweichung von unseren AGB war für Ihre Buchung reiserechtlich nicht gegeben, eine Kulanz müssen wir leider ablehnen."
Sehen Sie eine Chance für die Erstattung der Stornogebühren, wenn ich da weiterhin hartnäckig bleibe? Wie könnte ich hier mit Rechtssicherheit argumentieren?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!