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Stillschweigenerklärung NACH Beendigung des Arbeitsverhältnisses

14. Dezember 2017 09:57 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich (AN) habe mein Arbeitsverhältnis ordentlich zu Ende November gekündigt. Nun erhalte ich zwei Wochen nach beendetem Vertragsverhältnis von meinem ehemaligen AG eine "Stillschweigenerklärung" mit der Aufforderung, diese unterzeichnet zurückzusenden.

Diese Erklärung bezieht sich auf einen Paragraphen in meinem Arbeitsvertrag, der sehr allgemein gehalten ist (Verschwiegenheit und Betriebsgeheimnisse) und führt die Verpflichtung zum Stillschweigen unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung weiter aus.

Meine Frage: Ist es überhaupt zulässig, NACH ordentlich beendetem Vertragsverhältnis die Unterschrift unter eine Erklärung, die sich auf eben dieses bezieht, zu verlangen? Muss ich überhaupt unterschreiben oder kann ich mit Verweis auf das bereits beendete Arbeitsverhältnis die Unterschrift verweigern?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

14. Dezember 2017 | 11:11

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind keineswegs verpflichtet, die weitere Vereinbarung zu unterschreiben. Sie sind lediglich an die Regelungen des Arbeitsvertrages gebunden, auch wenn diese schwammig sein sollten, das zu Lasten des Arbeitgebers geht.
Ich würde Ihnen auch nicht empfehlen, hier weitere Verpflichtungen zu unterschreiben.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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