ich habe zwei Fragen zu nachfolgendem Sachverhalt. Im Dezember 2021 habe ich meine Geschäftsanteile 25% einer UG an eine neue Gesellschafterin veräußert.
Der Notartermin war am 20.12.2021. Die Geschäftsanteilsabtretung wurde wirksam zum 01.01.2022 00:00 Uhr. Der Zahlungseingang für die Geschäftsanteile war am 03.01.2022, die eingeleitet Überweisung war am 31.12.2021.
Muss der "Gewinn" nun in 2021 oder 2022 versteuert werden?
Wie sieht es hier mit der Versteuerung des "Gewinns" aus? Welcher Prozentsatz gilt hierbei?
Meine Anteile hatten einen Einkaufswert i.H.v. 2250,00€ diese ich 3 Jahre später für 7.000,00€ verkauft habe.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
auf Ihren Einsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es gilt im Steuerrecht das Zuflussprinzip. Danach ist das Geld dann zu versteuern, wenn es eingeht. Die Überweisung gilt nicht, nur der Eingang.
Bezüglich der Versteuerung gilt neben den weiteren Einnahmen Ihr individueller Steuersatz, der in Ermangelung jeglicher Kenntnisse nicht bekannt ist. Alle Einnahmen werden zusammengerechnet und dann auf das zVE ( zu versteuernde Einkommen ) Ihr Steuersatz gebildet und die Steuerlast festgelegt.