Sehr geehrter Fragender,
aufgrund der zur Verfügung gestellten Zahlen ist es schwierig, das konkret zu beantworten. Hierfür wären Angaben wie Jahresbruttoeinkommen, Sozialversicherung, sonstige Vorsogeaufwendungen (Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflichtversicherung), Kirche erforderlich.
Jedoch lässt sich pauschal sagen, dass Sie bei dieser Konstellation, dass offensichtlich der eine von Ihnen deutlich mehr Einkommen hat als der andere, sagen, dass sich eine Zusammenveranlagung in Folge einer Heirat steuerlich auszahlt z.B. aufgrund des Splittingstarifs und der Ausnutzung doppelter Freibeträge etc.
Für eine genaue Berechnung können Sie mir ansonsten gerne die Unterlagen zusenden, dann informiere ich Sie über die anfallenden Kosten und berechne Ihnen das genau.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Werden meine zukünftige Frau und ich dann in der Steuerklasse 3 und auf Antrag in der Steuerklasse 5 veranlagt?
Gilt die Veranlagung in die Steuerklassen 3 und 5 dann rückwirkend für das ganze Kalenderjahr 2007 oder erst ab dem Termin der Heirat. Wenn ja, wie wird dann die Steuer zurück erstattet? Über Lohnsteuerausgleich?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen!
Die Steuerklassenwahl erfolgt ausschließlich auf Ihren Antrag hin, ansonsten liegt 4/4 vor.
Die Steuerklassenwahl ist nur entscheidend für die Lohnversteuerung des jeweils laufenden Monats (Monat der Heirat ist entscheidend), d.h. bzgl. der Einkommensteuerveranlagung (Est.-Erklärung gibt es keine Steuerklassen, sondern da wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen ermittelt und die darauf festzusetzende Einkommensteuer abzüglich der bis dahin aufgrund Ihrer Steuerklassenwahl geleisteten Lohnsteuerzahlungen, da ergibt sich dann eine Erstattung oder Nachzahlung).