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Steuerliche Vorteile durch Heirat

9. August 2007 18:29 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin und ich überlegen uns derzeit, ob wir im Jahr 2008 oder - aus steuerlichen Gründen - noch dieses Jahr heiraten sollen.

Zu den Personen:

Ich bin derzeit Referendar an einer beruflichen Schule (Beamter auf Wiederruf) und verdiene monatl. 1108,13 EUR brutto. Außerdem bin ich der Steuerklasse 1 zugeordnet.
Meine Freundin ist Angestellte und verdient monatl. 1952,79 EUR brutto. Sie ist ebenfalls der Steuerklasse 1 zugeordnet. Wir haben beide keine Kinder.

Können sie mir auf Basis der oben genannten Informationen Auskünfte bezüglich der steuerlichen Vorteile geben, falls wir noch im Jahr 2007 heiraten sollten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ich als Beamter auf Wiederruf im Falle einer Heirat zusätzlich noch den Familienzuschlag bekomme.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen!

Sehr geehrter Fragender,

aufgrund der zur Verfügung gestellten Zahlen ist es schwierig, das konkret zu beantworten. Hierfür wären Angaben wie Jahresbruttoeinkommen, Sozialversicherung, sonstige Vorsogeaufwendungen (Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflichtversicherung), Kirche erforderlich.

Jedoch lässt sich pauschal sagen, dass Sie bei dieser Konstellation, dass offensichtlich der eine von Ihnen deutlich mehr Einkommen hat als der andere, sagen, dass sich eine Zusammenveranlagung in Folge einer Heirat steuerlich auszahlt z.B. aufgrund des Splittingstarifs und der Ausnutzung doppelter Freibeträge etc.

Für eine genaue Berechnung können Sie mir ansonsten gerne die Unterlagen zusenden, dann informiere ich Sie über die anfallenden Kosten und berechne Ihnen das genau.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

Rückfrage vom Fragesteller 10. August 2007 | 15:50

Werden meine zukünftige Frau und ich dann in der Steuerklasse 3 und auf Antrag in der Steuerklasse 5 veranlagt?
Gilt die Veranlagung in die Steuerklassen 3 und 5 dann rückwirkend für das ganze Kalenderjahr 2007 oder erst ab dem Termin der Heirat. Wenn ja, wie wird dann die Steuer zurück erstattet? Über Lohnsteuerausgleich?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. August 2007 | 23:54

Die Steuerklassenwahl erfolgt ausschließlich auf Ihren Antrag hin, ansonsten liegt 4/4 vor.

Die Steuerklassenwahl ist nur entscheidend für die Lohnversteuerung des jeweils laufenden Monats (Monat der Heirat ist entscheidend), d.h. bzgl. der Einkommensteuerveranlagung (Est.-Erklärung gibt es keine Steuerklassen, sondern da wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen ermittelt und die darauf festzusetzende Einkommensteuer abzüglich der bis dahin aufgrund Ihrer Steuerklassenwahl geleisteten Lohnsteuerzahlungen, da ergibt sich dann eine Erstattung oder Nachzahlung).





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