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Steuerliche Selbstanzeige

2. August 2024 13:23 |
Preis: 60,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
eine Grundstücksgemeinschaft (3 natürliche Personen) hat versäumt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben. Diese sollen nun nacherklärt werden durch Einreichung der Feststellungserklärungen für die letzten zehn Jahre (Summe ca. 12000 € / Jahr).
Frage: Müssen alle Beteiligten zeitgleich ihre persönlichen Steuererklärungskorrekturen bei den zuständigen Finanzämtern einreichen oder soll/kann zunächst der Bescheid über die Feststellung vom Finanzamt abgewartet werden? Ein Beteiligter hat, weil unter der Einkommensgrenze, die letzten fünf Jahre gar keine Steuerklärung abgegeben.
Was ist bei der Vorgehensweise noch wichtig zu beachten, damit die 'Selbstanzeige' strafbefreiend wirkt?
Vielen Dank.

2. August 2024 | 14:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist es erforderlich, dass die Selbstanzeige unter Angabe aller relevanter Fakten erfolgt bevor die Steuerbehörde auf andere Weise Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, dass die Steuererklärungen zeitgleich eingereicht werden. Anderenfalls könnte bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden bevor die anderen Eigentümer die Gelegenheit haben eine Steuererklärung (=strafbefreiende Selbstanzeige) einzureichen. Sobald ein solches Ermittlungsverfahren angestoßen worden ist, ist nämlich keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich.

Bezüglich der Person, die wegen der Einkommensgrenze nicht verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, bietet sich die Abgabe ebenfalls an, da anderenfalls auch dort ein Verfahren eingeleitet werden könnte, um die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln. Es empfiehlt sich ein koordiniertes Vorgehen und die Zuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts, um die Erklärung zeitnah und korrekt einzureichen, damit alle Beteiligten davon maximal profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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