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Steuerliche Geltendmachung bei anteiliger betrieblicher Nutzung eines neuen Wohnmobil

8. September 2008 20:06 |
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Steuerrecht


Guten Tag,
ich betreibe einen Versandhandel (Einzelunternehmung) und beabsichtige für überwiegend private Zwecke ein neues Wohnmobil für ca. 40.000 Euro incl. MwSt. anzuschaffen. Dieses Wohnmobil soll zeitweise auch für etwaige Messe- oder Lieferantenbesuche genutzt werden können, um Hotelkosten einzusparen und flexibler zu sein.
Frage:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, ggf. anteilige Kosten steuerlich geltend zu machen in Bezug auf den Anschaffungspreis oder muss das Wohnmobil vollständig privat zu veranlagen, d.h. ganz normal wie von einer Privatperson bezahlt und versteuert werden?
Vielen Dank vorab.

Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einer etwaigen Möglichkeit zur anteiligen steuerlichen Geltendmachung der Anschaffungskosten für das Wohnmobil Stellung:

Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass im Falle einer überwiegenden privaten Nutzung lediglich eine sog. Nutzungseinlage des Wohnmobils für betriebliche Zwecke wie bspw. Messen u.ä. in Betracht kommt. Pauschal könnten Sie hierbei 0,30 EUR pro gefahrenem km geltend machen, was jedoch den Aufwendungen für das Wohnmobil nicht gerecht werden dürfte. Es ist daher grds. möglich einen höheren Satz gem. beim ADAC erhältlicher Tabellen für die Kosten pro km je Fahrzeug anzusetzen.
In diesem Pauschalbetrag sind bereits Kosten für die Anschaffung eingerechnet, so dass diese nicht gesondert geltend gemacht werden können.

Statt dieser pauschalen Kostengeltendmachung bestünde selbstverständlich auch die Möglichkeit, sämtliche Kosten für das Wohnmobil – auch inkl. Anschaffungskosten – aufzulisten und aufzubewahren und den Anteil der privaten Fahrten zu den betrieblichen Fahrten in einem Fahrtenbuch zu ermitteln. Die anteiligen betrieblichen Kosten könnten sodann in voller Höhe statt der Pauschale geltend gemacht werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht

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