Sehr geehrter Ratsuchender,
die Frage ist berechtigt und naheliegend zur Steuerabsetzung angedacht. Das FA wird Ihnen aber entgegen halten, daß Sie für die laufenden Kosten nicht aufzukommen haben und dies private Aufwendungen sind,
die hier steuermindernd umgelegt werden sollen.
Im Wenigsten wäre zu fordern, daß Sie hier einen MIetvertrag haben, der bei Ihnen mit laufenden Kosten verbunden ist. Ich gehe davon aus, daß dies nicht der Fall ist, so daß ein Abzug wohl ausscheiden wird.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Sehr geehrter Herr RA Fricke,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich habe Sie so verstanden, dass alle laufenden Kosten privat zu bezahlen sind, einschließlich der Reparaturkosten. Somit darf ich die anfallenden gesamten Reparaturkosten nicht über das Betriebskonto bezahlen sondern muss diese vom Privatvermögen/Privatkonto bezahlen?
MfG
der Ratsuchende
Werte Nachfragende,
solange keine vertragliche Nutzungsberechtigung vorliegt, dürfte dies in der Tat der Fall sein. Sie müssten eigentlich für diesen Fall eine Miete zahlen. Dann würde das FA bei Ihnen Betriebsausgaben annehmen und könnte im Gegenzug bei der Freundin die Einnahmen versteuern.
Sie können die Posten erst einmal alle ansetzen, ich rechne aber mit Nachfragen und Kürzungen seitens des FA.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA