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Absetzbarkeit Reparaturkosten bei betrieblicher Nutzung privat zugelassenen Fahrzeug

| 18. Oktober 2024 20:39 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Ich habe mich vor einigen Monaten als Dienstleister selbstständig gemacht und nutze das Auto meiner Freundin betrieblich für meine Tätigkeit. Obwohl das Auto auf den Namen meiner Freundin läuft, führe ich ein Fahrtenbuch, um die betrieblichen Fahrten nachzuweisen. Kann ich in diesem Fall die Kosten für Reparaturen als Betriebsausgaben absetzen, obwohl das Fahrzeug nicht auf meinen Namen oder auf meine Firma zugelassen ist?

18. Oktober 2024 | 22:45

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Frage ist berechtigt und naheliegend zur Steuerabsetzung angedacht. Das FA wird Ihnen aber entgegen halten, daß Sie für die laufenden Kosten nicht aufzukommen haben und dies private Aufwendungen sind,
die hier steuermindernd umgelegt werden sollen.

Im Wenigsten wäre zu fordern, daß Sie hier einen MIetvertrag haben, der bei Ihnen mit laufenden Kosten verbunden ist. Ich gehe davon aus, daß dies nicht der Fall ist, so daß ein Abzug wohl ausscheiden wird.

MFG
Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 19. Oktober 2024 | 10:36

Sehr geehrter Herr RA Fricke,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ich habe Sie so verstanden, dass alle laufenden Kosten privat zu bezahlen sind, einschließlich der Reparaturkosten. Somit darf ich die anfallenden gesamten Reparaturkosten nicht über das Betriebskonto bezahlen sondern muss diese vom Privatvermögen/Privatkonto bezahlen?

MfG
der Ratsuchende

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Oktober 2024 | 11:01

Werte Nachfragende,

solange keine vertragliche Nutzungsberechtigung vorliegt, dürfte dies in der Tat der Fall sein. Sie müssten eigentlich für diesen Fall eine Miete zahlen. Dann würde das FA bei Ihnen Betriebsausgaben annehmen und könnte im Gegenzug bei der Freundin die Einnahmen versteuern.

Sie können die Posten erst einmal alle ansetzen, ich rechne aber mit Nachfragen und Kürzungen seitens des FA.

Mit besten Grüssen
Fricke
RA

Bewertung des Fragestellers 19. Oktober 2024 | 11:31

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Herr Rechtsanwalt Fricke hat auf meine Anfrage sehr schnell und verständlich geantwortet. Seine Erklärung war klar, präzise und hat mir wirklich weitergeholfen. Die Kommunikation verlief äußerst professionell, dennoch fühlte ich mich persönlich und gut aufgehoben. Ich bin dankbar für seine Unterstützung und schätze seine Kompetenz sehr. Ich kann Herrn Fricke uneingeschränkt weiterempfehlen und werde mich bei Bedarf definitiv wieder an ihn wenden.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Oktober 2024
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Herr Rechtsanwalt Fricke hat auf meine Anfrage sehr schnell und verständlich geantwortet. Seine Erklärung war klar, präzise und hat mir wirklich weitergeholfen. Die Kommunikation verlief äußerst professionell, dennoch fühlte ich mich persönlich und gut aufgehoben. Ich bin dankbar für seine Unterstützung und schätze seine Kompetenz sehr. Ich kann Herrn Fricke uneingeschränkt weiterempfehlen und werde mich bei Bedarf definitiv wieder an ihn wenden.


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