Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerfreiheit ohne Wohnsitz

27. Januar 2025 09:04 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


20:02

Beispiel!!!

Ich plane, mich zum 31. Dezember 2025 offiziell aus Deutschland abzumelden und im gesamten Jahr 2026 ohne festen Wohnsitz durch Europa zu reisen, ohne mich in einem anderen Land anzumelden oder dort länger als 183 Tage zu bleiben. Während dieser Zeit beabsichtige ich, Kryptowährungen zu verkaufen, die ich weniger als ein Jahr gehalten habe.

Mein Vorhaben ist, Mitte 2027 wieder dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren. Ich bin krypto Investor und habe kein anderes Einkommen, weder aus Deutschland noch aus einem anderen Land.

Da ich mich Ende 2025 abmelde und im Jahr 2026 keinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land habe, möchte ich wissen:

Sind die Gewinne aus dem Verkauf meiner Kryptowährungen in diesem Szenario steuerfrei, auch wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt?

Gibt es steuerliche Risiken bei meiner geplanten Rückkehr nach Deutschland im Jahr 2027, die ich beachten sollte?

Was muss ich dokumentieren, um bei eventuellen Rückfragen meine Steuerfreiheit sicher nachweisen zu können?

Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Wenn Sie sich aus Deutschland abmelden und im gesamten Jahr 2026 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land begründen, werden Sie steuerlich als Steuerausländer betrachtet. In diesem Fall unterliegen Sie in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht, die sich auf bestimmte Einkünfte bezieht. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen in der Regel nicht darunter, sodass diese im Jahr 2026 in Deutschland nicht steuerpflichtig wären. Wichtig ist jedoch, dass keine Anknüpfungspunkte für eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG vorliegen, die greifen könnte, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen oder Vermögenswerte in Deutschland bestehen bleiben. Dies sollte vorab sorgfältig geprüft werden.

Ein steuerliches Risiko bei der Rückkehr nach Deutschland im Jahr 2027 besteht insbesondere dann, wenn die Finanzbehörden Zweifel an der Aufgabe Ihres Wohnsitzes oder an Ihrem tatsächlichen Aufenthalt im Jahr 2026 hegen. Es ist entscheidend, eine klare Dokumentation vorzulegen, um nachzuweisen, dass Sie in keinem Land der Welt steuerlich ansässig waren und auch die 183-Tage-Regel nicht überschritten haben. Sie sollten folgende Nachweise bereithalten: Ihre Abmeldebestätigung aus Deutschland, detaillierte Aufzeichnungen Ihrer Reise inklusive Aufenthaltszeiten und -orte sowie sämtliche Belege zu Ihren Kryptowährungsgeschäften wie Kauf- und Verkaufsdaten, Transaktionsdetails und Kontoauszüge. Diese Unterlagen sind wichtig, um eventuelle Rückfragen lückenlos beantworten zu können.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2025 | 10:50

Die Käufer und Verkäufe und meine kryptowährung werden automatisch auf der Börse notiert. Somit sind sie klar nachzuverfolgen.

Aber, wie genau sollte ich meine Reisen und Aufenthalte dokumentieren, um gegenüber den Finanzbehörden glaubhaft darzulegen, dass ich im Jahr 2025 und 2026 keinen Wohnsitz und keine steuerliche Ansässigkeit in irgendeinem Land hatte? Reichen Flug- und Hotelbuchungen oder brauche ich detailliertere Nachweise?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2025 | 20:02

Um glaubhaft nachzuweisen, dass Sie im Jahr 2025 und 2026 keinen Wohnsitz und keine steuerliche Ansässigkeit in einem Land hatten, sollten Sie eine umfassende und konsistente Dokumentation Ihrer Reisen und Aufenthalte erstellen. Flug- und Hotelbuchungen sind ein guter Anfang, reichen jedoch oft nicht aus, um den Finanzbehörden ausreichend darzulegen, dass Sie in keinem Land die Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit erfüllt haben. Zusätzlich sollten Sie alle Reisedokumente wie Flug-, Zug- und Fährtickets sowie Boardingpässe und Check-in-Bestätigungen aufbewahren, um Ihre Mobilität nachzuweisen. Unterkunftsrechnungen, auch von Plattformen wie Airbnb, sowie Belege für alternative Unterkünfte wie Campingplätze oder Privatanmietungen sollten ebenfalls vollständig dokumentiert werden. Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, die Transaktionen in verschiedenen Ländern belegen, können Ihre Aufenthaltsorte zusätzlich untermauern. Ergänzend sind GPS-Daten aus mobilen Anwendungen wie Google Maps oder Mobilfunkdaten hilfreich, um Ihre tatsächlichen Standorte nachzuvollziehen. Falls erforderlich, sollten auch Nachweise über Visabeantragungen oder Aufenthaltsgenehmigungen beigefügt werden. Wichtig ist, dass die Dokumentation kontinuierlich geführt wird und keine Lücken oder Widersprüche aufweist, da diese Zweifel seitens der Finanzbehörden auslösen könnten. Je detaillierter und konsistenter Ihre Unterlagen sind, desto leichter wird es, Ihre Steuerfreiheit glaubhaft zu belegen.

Schöne Grüße!

ANTWORT VON

(169)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER