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Steuererklärung - erst pauschal abgerechnet, 2 Jahre später neue Rechnung bekommen

3. Juli 2022 18:19 |
Preis: 80,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


21:07

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2019 wendete ich mich an eine Steuerberatungsgesellschaft mit der bitte meine Steuererklärungen für zwei kleinen Gewerbe für 2017 und 2018 zu erledigen. Vorher habe ich mich in einem Vorgespräch mit Steuerberater nach den Kosten erkundigte. Es wurde mir gesagt, dass es bei mir nicht viel Aufwand sei, würde es mir 500 EUR zzgl. MwSt pro Jahr kosten. Das war für mich in Ordnung und ich habe meine Unterlagen für die Bearbeitung abgegeben. Nach 2-3 Monaten (Anfang 2020) habe ich meine beiden Steuererklärungen für 2017 und 2018 bekommen und pro Jahr in der Steuerkanzlei 595 EUR inkl. MwSt.in bar bezahlt. Für jede Steuererklärung bekam ich eine Rechnung, wo drauf stand "Pauschalgebühr für Steuererklärungen §24 Abs. 1 StBVV i.V.m. §14 StBVV" mit jeweiligen Rechnungsbetrag.
Nun über zwei Jahre später bekam ich neu berechnete Rechnungen pro Zeitraum. In jeder Rechnung wurden folgenden Positionen aufgeführt:
-Erklärung zur Gewerbesteuer §24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV 2020
-Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr §24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV 2020
-Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte §24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 2020
- Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbunsk. aus nichtselbst. Arbeit §27 Abs. 1 StBVV 2020
- Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbunsk. aus sonst. Einkünften §27 Abs. 1 StBVV 2020
-Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer §25 Abs. 1 StBVV 2020
-Prüfung eines Steuerbescheides §28 StBVV u. § 13 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 StBVV 2020
Der Rechnungsbetrag ca. 1.200 EUR inkl. MwSt für 2017 und ca. 1.300 EUR inkl. MwSt für 2018
Fragen: Dürfte mein Steuerberater die Rechnungen zwei Jahre später neu nach der Gebührenordnung berechnen? Hätte er mir im Vorgespräch gesagt, dass ich erst eine Pauschalgebühr zahlen muss und danach bekomme ich noch eine Rechnung nach der Gebührenverordnung, würde ich niemals ihn für meine Steuererklärungen beauftragen, sondern weiter nach einem günstigeren Steuerberater suchen. Ich habe ca. 1.200 EUR für beiden Rechnungen im Jahr 2020 für Leistungszeitraum 2017 und 2018 bezahlt und nun muss ich über 2.500 EUR zusätzlich zahlen?



3. Juli 2022 | 19:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Nein, ich sehe keine weitere Zahlung; denn sie haben mit dem Steuerberater damals eine Vergütungsvereinbarung getroffen.

Wichtig und interessant für Ihren Fall wäre die Frage, Ob Sie damals ein schriftliches Angebot von dem Steuerberater erhalten haben, in dem der Pauschalbetrag benannt wurde.

Denn grundsätzlich sind Vergütungsvereinbarungen schriftlich abzuschließen.

Ohne Hinweise auf eine Vergütungsvereinbarung dürfte es schwierig werden, für den Beweis reichen auch E-Mails und andere Aufzeichnung.

In jedem Falle ist aber das bereits in 2020 bezahlte Honorar anzurechnen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2022 | 19:47

Es gibt leider kein schriftliches Angebot. Ich wurde in die Kanzlei eingeladen und wir haben uns für diese Vergütung im Vorgespräch mündlich vereinbart.
Wie soll ich denn jetzt weiter verfahren? Einen Anwalt beauftragen? Einfach verweigern die neuen Rechnungen zu bezahlen kann ich ja nicht, oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2022 | 21:07

Gerne beantworte ich auf Ihre Nachfrage.

Ein Anwalt ist schon eine gute Idee, ich würde dem Steuerberater mitteilen, dass die Rechnung nicht bezahlt wird, da damals eine Vereinbarung geschlossen wäre wurde bezüglich der Vergütung.

Gegebenenfalls kann dann eine vergleichsweise Lösung gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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