Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage summarisch wie folgt.
Die Dienstpläne müssen rechtzeitig ausgelegt werden damit sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann. Auch darf der Dienstplan nicht ständig umgestoßen werden, sofern nicht z. B. eine Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers Anlass dazu gibt.
Schichtwechsel von Spät nach Früh sind in der Regel nicht möglich, da im Pflegebereich mindestens 10 Stunden zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn liegen müssen.
Ihre Beschäftigungszeit darf pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten.
Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen frei sein, allerdings kann dies durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag auf 10 Sonntage gekürzt werden.
Urlaub muss Ihnen gewährt werden, es sei denn es stehen besondere dienstliche Belange entgegen, z. B. ein momentaner Engpass weil mehrere Kollegen erkrankt sind. Die Aussage Sie müssten für Ersatz sorgen wenn Sie Urlaub machen wollen ist ein schlechter Scherz und absolut nicht haltbar.
An Ihrer Stelle würde ich den Pflegedienstleiter auf diese Missstände gezielt hin ansprechen vielleicht auch mit der Anmerkung dass das Unternehmen hiermit ordnungswidrig handelt und ein Bußgeld verhängt werden kann.
Falls das nichts nützt, würde ich mich an den Vorgesetzten des Pflegedienstleiters wenden.
Nützt das Alles nicht empfehle ich den Gang zum Anwalt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen eine erste Orientierung verschaffen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Will
Rechtsanwalt
Danke für Ihre Antwort. Bei dem Vorgestzten des Pflegedienstleiters bin ich schon mehrere male gewesen, die Umstände sind dort bekannt. Ich habe auch bereits mit kündigung gedroht. Leider bessert sich der PDL nicht, im gegenteil es wird von mal zu mal schlimmer. Auch habe ich schon eine anonyme Anzeige beim "Amt für Arbeitsschutz" getätigt. Hat bisher aber noch nicht gefruchtet.
Hinzu kommt noch das ich der PDL das "DU" untersagt habe, ich aber von ihm ständig geduzt werde. Weiter sind noch anspielungen auf mein persönliches wesen.
Kann ich begründeter weise der pdl mit einer offizielen Anzeige drohen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
mir ist nicht ganz klar was Sie mit einer "offiziellen" Anzeige meinen. Natürlich können Sie den Betrieb anzeigen. Ob das aber das Arbeitsklime verbessert ist fraglich.
ich würde mich an Ihrer Stelle an einen Anwalt wenden der Ihre Interessen beim Arbeitgeber durchsetzen soll.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Will
Rechtsanwalt