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Spekulationsfrist genau berechnen

| 15. Oktober 2016 12:43 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Maßgeblich für die Berechnung der Spekulationsfrist ist allein das Datum des Verpflichtungsgeschäfts ( Notarieller Kaufvertrag bei Grundstücken). BFH-Entscheidung vom 10. Februar 2015 IX R 23/13

Hallo,

ich habe ein Haus für 100.000 gekauft und möchte es nach 10 Jahren für 110.000 € verkaufen. Meine Frage ist, wann ist die 10 jährige Spekulationsfrist bei meiner Immobilie abgelaufen ist, wenn folgende Daten vorliegen:

Eckdaten:
Übertragungsvertrag: 22.01.2007
Auflassung: 22.01.2007
Eintragung in das Grundbuch: 11.04.2007

Ab wann beginnen die 10 Jahre exakt zu laufen? Die Frage ist also: Wann kann ich die Immobilie steuerfrei veräußern.

Vielen Dank.

19. Oktober 2016 | 06:42

Antwort

von


(731)
Tessiner Str. 63
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Spekulationsfrist ist die Frist zwischen dem Abschluss der zwei notariellen Kaufverträge (BFH-Entscheidung vom 10. Februar 2015 IX R 23/13 ). Ihr Kaufvertrag stammt vom 22.01.2007, sie könnten das Grundstück also steuerfrei verkaufen, wenn sie ab dem 23.01.2017 einen Kaufvertrag schließen.

!!! Bitte keine Kaufverträge vor diesem Datum mit aufschiebender Frist, maßgeblich ist wirklich das Datum des Vertrages!!!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Doreen Prochnow

Bewertung des Fragestellers 21. Oktober 2016 | 07:33

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