ich bin selbstständig im Bereich Maschinenhandel und habe an eine Firma eine Standbohrmaschine gekauft. Die Firma wollte die Maschine geliefert bekommen da es für eine Abholung zu weit wäre.
Mit meiner gewohnten Spedition kann ich eine solche Maschine leider nicht versendet da sie bei denen im LKW nicht verzurrt wird und somit ein zu hohes Risiko besteht das sie umfällt.
Ich habe aber vor einiger Zeit mal über Shiply einen Versand einer solchen Maschine gebucht was super geklappt hat, den Kontakt von der Spedition hatte ich noch. Somit habe ich diese Kontaktiert und schließlich den Auftrag erteilt (alles über Whatsapp). Die Maschine wurde dann auch bei mir abgeholt.
Nun wird jedoch schon seit 8 Tagen, täglich versprochen das die Maschine geliefert wird, es passiert jedoch nichts.
Mittlerweile habe ich ein sehr ungutes Gefühl, die Spedition hat ihren Sitz wohl in bulgarien, bei Shiply ist sie mittlerweile *suspendiert* wenn ich es richtig erkenne.
Meine eigentliche Frage lautet nun, muss ich dem Käufer das Geld erstatten oder liegt das Risiko des Transportes bei ihm, da wir ja beide gewerblich sind? Ich habe die Rechnung auch auf seine Firma ausgestellt.
hier wird es im Streitfall darauf ankommen, wie der Richter Ihre Vereinbarung auslegt.
Denn nur dann, wenn der Leistungs- und Erfüllungsort beim Gläubiger liegen sollten, läge eine Bringschuld vor und die Vorschriften über den Versendungskauf gemäß § 446 BGB wären nicht anwendbar.
Aufgrund des Risikos, welches nach Ihren Schilderungen mit normaler Versendung per LKW gegeben ist, würde ich hier eher zu einer Bringschuldvereinbarung tendieren.
Die Preisgefahr wäre demnach noch nicht auf den Käufer übergegangen.