Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Das Betäubungsmittelgesetz stellt auch den Besitz unter Strafe. Bei Festivals ist mit verstärkten Polizei Kontrollen zu rechnen.
Sie können durch keine Vereinbarung ausschließen, dass Sie nicht des Besitzes von Betäubungsmitteln verdächtigt werden. Es handelt sich um Strafrecht, eine Vereinbarung könnte allenfalls zivilrechtlich eine Haftung ausschließen.
(Wenn jemand fahruntüchtig ist, stelle ich mir auch die Frage, ob dieser nach 15 Minuten wieder fährt/ fahren kann.)
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
29.08.2019 | 00:57
Sehr geehrte Rechtsanwältin Draudt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Dass der Besitz von Betäubungsmitteln verboten ist, ist ja allgemein bekannt.
Daher stellt sich die Frage: Kann dem Fahrer eines Autos der Besitz der darin gefundenen illegalen Substanzen unterstellt werden, auch wenn er weder Besitzer des Autos oder langfristiger Nutzer von diesem ist, noch mit den Insassen in irgendeiner Weise näher bekannt? Hafte ich also, grob gesagt, als unwissender Fahrer für den Inhalt des Autos?
Mit freundlichen Grüßen,
der Fragesteller
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29.08.2019 | 11:55
Sehr geehrter Fragesteller,
ich erläutere Ihnen die Vorgehensweise der Polizei, so dass die Antwort klarer werden dürfte:
Angenommen Sie werden mit einem der fraglichen Autos kontrolliert und es werden Drogen gefunden. Dann stellt sich die Lage für die Polizei so dar, dass Sie als verdächtig gelten, in Besitz von Drogen zu sein. Dabei kommt es auf die Eigentumsverhältnisse am Auto überhaupt nicht an. Für das Handeln der Polizei genügt ein Anfangsverdacht. Dieser führt dazu, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bei dem Sie als Beschuldigter geführt werden. Alles weitere, also die Ermittlungen laufen dann weiter, zunächst über die Staatsanwaltschaft, dann ggf. über das Gericht.
Ob dann einem „Wisch" Glauben geschenkt wird, ist sehr fraglich, erst einmal läuft aber ein Verfahren gegen Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin