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Sozialrecht - Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen

3. Februar 2015 12:30 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike Gehrke

Sehr geehrter Herr Kerkmann,

Ich bin 51 Jahre alt und ALGII-Empfängerin. Seit 10 Jahren habe ich schon Zinseinnahmen aus einer Geldanlage von 10.000 Euro. Das ist dem Jobcenter genauso lange bekannt.
Vom 12.08.2013 - 31.12.2014 habe ich versicherungspflichtig gearbeitet. (ALG-II-Aufstockerin) Heute (3.2.2015) verlangt eine Sachbearbeiterin meine Kontoauszüge und erklärt mir, daß vielzuviel auf dem Girokonto wäre. (3000 Euro vor Mietzahlung, Energie, etc.). Sie erklärte mir, daß sie den Sachverhalt zum Staatsanwalt geben würde.
Wie gesagt, dem Jobcenter waren die Zinseinnahmen bekannt und 10 Jahre lang wurden die Zinseinnahmen nicht angerechnet. Das ist doch dann nicht mein Fehler. Aber die Sachbearbeiterin wirft mir das vor. Meines Erachtens nach kann der eine Sachbearbeiter nicht anders entscheiden als der andere. Die Zinseinnahmen sind einmal im Jahr 425 Euro.
Womit habe ich jetzt zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Simone Schmidt

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie nachweisen können, dass die Zinseinnahmen - die Einkommen darstellen dürften und damit auf die SGB II-Leistungen anrechenbar sind - dem Amt schon seit 10 Jahren bekannt sind, kann Ihnen nichts passieren, weil der Vorsatz hinsichtlich eines Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB ) fehlt.

Sollten Sie in diesem Fall Probleme mit dem Jobcenter haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

U. Gehrke
Rechtsanwältin

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