Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Frage, inwieweit die Sozialbehörden, insbesondere die ARGEn Kosten für private Krankenversicherungen zu übernehmen haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Die derzeitige Rechtsprechung tendiert aber zumindest dahin, dass der sog. Basistarif (und teilweise weitergehend auch der niedrigste "freie" Tarif) übernommen werden muss.
Sie sollten daher mit Ihrer Krankenversicherung sprechen, ob Sie einen günstigeren oder gar den sog. Basistarif wählen können. Mit der entsprechenden Bescheinigung, welche der ARGE (JobCenter) vorzulegen ist, wäre diese dann verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Welches Amt für Sie tatsächlich zuständig ist, kann m.E. erst anhand einer Akteneinsicht abschließend geklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und stehe gerne für weitere Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwalt Thorsten Haßiepen
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haßiepen,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich im Alter von 29 Jahren zum Eintritt in die private KV entschieden. Mein Tarif entspricht vom Preis her dem aktuellen Basistarif der privaten KV.
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass eine Akteneinsicht notwendig wäre.
Leider bin ich nicht mehr motorisiert (aus Kostengründen) daher könnte ich Ihnen die Unterlagen nur per Post zusenden und es müsste ggf. fernmündlich oder per Email kommuniziert werden. Ist dies möglich ?
Natürlich spielt auch Ihre Kostennote eine Rolle - in welchem Rahmen würde ich mich da bewegen ?
Für mich wichtig wäre es, dass der von mir beauftragte Rechtsanwalt einen direkten Antrag oder Schreiben (später vielleicht auch Klage beim Sozialgericht) an das Sozialamt / ARGE richtet um die Kostenübernahme zu veranlassen, da ich als "Normalbürger" vergeblich versucht habe eine Einigung vor Ort zu finden mit den o.g. Behörden.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen ....
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Nachfrage die weitere Abwicklung des Mandats betrifft, welche meines Erachtens nicht offentlich erfolgen sollte, darf ich Sie höflich bitten, mich direkt per Email oder Telefon zu kontaktieren.
Einer Kommunikation per Email/Post zur Abwicklung des Mandats steht Nichts entgegen.