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Sozialbetrug 9000euro zu Unrecht erhalten bedarfsgemeinschaft

1. September 2022 08:23 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo sehr geehrter Rechtsanwalt ich habe eine dumme Sache begangen. Zum Anfang mein Ehemann ist 2018 verstorben ich lernte 2018 dezember jemand kennen der im März 2019 sich in meiner Wohnung anmeldete. Ich habe dem Jobcenter durch psychische Probleme und 3 Kindern bis heute august 2022 nicht mitgeteilt. Jetzt kam aussen Dienst von Jobcenter und fand sein Klingel Schild am Briefkasten und im Schrank an zieh Sachen. Mein Sachbearbeiter rief mich gestern an und ich sollte lieber alles zugeben da er eine an melde Bestätigung der Behörde vorliegen hat. Ich gab alles zu aber er will mir jetzt den Vorsatz anhängen (betrug vorsätzlich ich war da aber in schlechter Verfassung wegen meines verstorbenen Mannes. Er hat mir ausgerechnet das der Schaden sich um 9000 Euro beläuft als 3.5 jahre rückwirkend hat er gerechnet 19.03.2019 bis heute diese Summe nachzahlen. Ich habe grosse Angst ins Gefängnis zu müssen ich habe pflegestufe3 und bin auf Pflege angewiesen. Ich bin nicht vorbestraft noch nie Verhandlung gehabt. Wie komme ich da schnell wieder raus? MFG sonja rossmann

1. September 2022 | 09:57

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Zunächst sollten Sie gegenüber dem Amt keinerlei Angaben tätigen, sondern über eine Akteneinsicht prüfen lassen, was genau man Ihnen vorwirft.
Offenbar hält man Ihnen vor, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen - dies müsste aber erst einmal nachgewiesen sein. Allein der Umstand, dass jemand bei Ihnen wohnt und dort gemeldet ist, bedeutet nicht, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in der man wechselseitig füreinander einstehen möchte. Sie könnten ja auch in einer WG zusammen wohnen.

Daher mein Tip: Besorgen Sie sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht, und lassen Sie zunächst Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nehmen. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

Dann kann über den Rechtsanwalt eine Stellungnahme beim Amt abgegeben werden.

Sollte es zu einem Aufhebungs - und Rückforderungsbescheid kommen, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen, anschließend ggf. klagen.

Ob parallel dazu ein Strafverfahren auf Sie zukommt, bleibt abzuwarten. Aber auch hier wäre empfehlenswert, erst einmal die Aussage zu verweigern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.


Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Müller


ANTWORT VON

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