Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:
Wer Sozialleistungen bezieht ist grundsätzlich verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu machen, die für die Überprüfung der Leistungsberechtigung nötig sind. Unterhalt ist ein zu berücksichtigendes Einkommen, das Sie hätten angeben müssen. Da Sie das Geld nicht verbraucht haben, kann die ARGE es unproblematisch von Ihnen zurückfordern und wird es auch tun.
Vermutlich wird auf Sie ein Bußgeldverfahren zukommen. Ich rate Ihnen, eine/n im Sozialrecht erfahrene/n Anwalt/wältin hinzuzuziehen, um möglicherweise eine Geldbuße zu vermeiden und und die Rückrechnung und Rückzahlung für Sie so verträglich wie möglich zu gestalten.
Sollten Sie noch eine Nachfrage haben, so melden Sie sich gerne per Fax oder Email bei mir.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.
Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.
Abschließend darf ich Sie auf die Möglichkeit der (kostenlosen) Nachfrage hinweisen.
Ich wünschen Ihnen alles Gute und verbleibe