Ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wir haben ein gemeinsames Kind. Vor der Stiefkindadoption hat meine Frau kein Sorgerecht. ich habe eine Sorgerechtsverfügung verfasst.
Meine Frage: Muss ich die Sorgerechtsverfügung notariell beglaubigen lassen und worauf muss ich dabei sonst noch achten?
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Fragenotariell
die Versorgungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst sein, die vollständigen Namen aller Beteiligten enthalten und mit Ort und Datum unterschrieben sein.
Man sollte die Vollmacht aber uU trotzdem beim Notar amtlich hinterlegen, um einen Verlust der Urkunde zu verhindern. Man kann sie natürlich auch bei Gericht hinterlegen.
Beglaubigen muss die Urkunde ein Notar jedenfalls nicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -