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Solaranlage ohne Anschluss

26. Juli 2006 14:02 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Pössl

Guten Tag !

Meine Mutter hat eine Solaranlage von einem Unternehmen gekauft. Gleichzeitig wurde der Heizkessel erneuert(von einem anderen Unternehmen).Der Anschluss Solaranlage zur Heizung erfolgte durch den Heizungsmonteur, nachdem vorab in einer Besprechnung der Beiden die weitere Vorgehensweise (der Anschluss beider Komponenten)besprochen wurde.Der Solarunternehmer beauftragte den Heizungsunternehmer mit den Worten "...Sie übernehmen das..." (die Anschlüsse zu legen)über die Kosten wurde nicht gesprochen.
Die Kosten dafür waren im Preis der Solaranlage nicht enthalten. Das teilte der Solarunternehmer jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten mit. Diese seien zusätzlich noch von meiner Mutter zu bezahlen. Im Vorfeld des Kaufs wurde mehrfach über zusätzlich anfallende Kosten wie Elektriker usw. gesprochen jedoch nicht´s über diese zusätzlichen Anschlusskosten gesagt. Ohne diese Anschlüsse ist die Anlage nicht betriebsfähig.
Ist der Heizungsunternehmer nun Subunternehmer des Solarunternehmer´s durch den münlichen Auftrag geworden und muß er nicht die Kosten übernehmen ? Kann man nicht davon ausgehen, daß die Anlage betriebsfähig montiert werden muß?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantwortet gerne wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter nur die Solaranlage gekauft hat, also vom Kaufpreis Einbau und Montage vertraglich nicht umfasst sein sollte. Auch der Anschluss der Solaranlage zur Hei-zung war nicht Gegenstand des Vertrages.

In dem von Ihnen geschilderte Sachverhalt lässt sich nicht entnehmen, dass der Solarunternehmer den Heizungsbauer in eigener Regie beauftragte, den Anschluss durchzuführen. Das Gespräch wird im Einzelnen sicherlich so auszulegen sein, dass der Heizungsbauer diesen Anschluss aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse durchführen sollte und im Übrigen lediglich über die Aufgabenverteilung gesprochen wurde, ohne dass hier eine vertragliche Verpflichtung eingegangen werden sollte. Fest stand ohnehin, dass Ihre Mutter die Kosten des Anschlusses der Anlage an die Solaranlage zu übernehmen hatte, gleich bei dem Sie diese zu bezahlen hatte. Der Schilderung ent-nehme ich, dass Ihre Mutter nur den Kaufpreis für die Solaranlage entrichtet hat und darüber hin-aus alle weiteren Anschlusskosten gesondert zu bezahlen gewesen sind, gleich an wen.

Nach meiner Einschätzung ist der Heizungsbauer nicht Subunternehmer des Lieferanten der Solaranlage. Selbst wenn es so wäre, müsste Ihre Mutter diese zusätzlichen Anschlusskosten, die nicht Gegenstand des Kaufvertrages waren, übernehmen. Aufgrund Ihrer Schilderung kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die Anlage betriebsfertig montiert werden muss. Sie sprechen ausdrücklich nur von einem Kauf.



Mit freundlichen Grüßen

R. Pössl
Rechtsanwalt



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