Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantwortet gerne wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter nur die Solaranlage gekauft hat, also vom Kaufpreis Einbau und Montage vertraglich nicht umfasst sein sollte. Auch der Anschluss der Solaranlage zur Hei-zung war nicht Gegenstand des Vertrages.
In dem von Ihnen geschilderte Sachverhalt lässt sich nicht entnehmen, dass der Solarunternehmer den Heizungsbauer in eigener Regie beauftragte, den Anschluss durchzuführen. Das Gespräch wird im Einzelnen sicherlich so auszulegen sein, dass der Heizungsbauer diesen Anschluss aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse durchführen sollte und im Übrigen lediglich über die Aufgabenverteilung gesprochen wurde, ohne dass hier eine vertragliche Verpflichtung eingegangen werden sollte. Fest stand ohnehin, dass Ihre Mutter die Kosten des Anschlusses der Anlage an die Solaranlage zu übernehmen hatte, gleich bei dem Sie diese zu bezahlen hatte. Der Schilderung ent-nehme ich, dass Ihre Mutter nur den Kaufpreis für die Solaranlage entrichtet hat und darüber hin-aus alle weiteren Anschlusskosten gesondert zu bezahlen gewesen sind, gleich an wen.
Nach meiner Einschätzung ist der Heizungsbauer nicht Subunternehmer des Lieferanten der Solaranlage. Selbst wenn es so wäre, müsste Ihre Mutter diese zusätzlichen Anschlusskosten, die nicht Gegenstand des Kaufvertrages waren, übernehmen. Aufgrund Ihrer Schilderung kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die Anlage betriebsfertig montiert werden muss. Sie sprechen ausdrücklich nur von einem Kauf.
Mit freundlichen Grüßen
R. Pössl
Rechtsanwalt
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