Ich habe gegen Ende dieses Jahres meinen Sparer-Pauschbetrag (801 EUR) nur zu einem Teil ausgenutzt, habe aber noch genügend unversteuerte Aktiengewinne. Ist es legal, einen Teil meines Aktienbestandes (eben genau so viel, dass mein verbleibender Pauschbetrag auf 0 sinkt) zu verkaufen und ein paar Minuten später gleich wieder zu kaufen, um den Pauschbetrag voll auszunutzen? Ich denke, man kann den Sparerpauschbetrag nicht ins nächste Jahr übertragen (korrekt?) und daher würde das für mich Sinn ergeben.
Die von Ihnen geplante Vorgehensweise ist in Ordnung.
Sie ist weder strafrechtlich relevant, noch stellt sie einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO
dar.