Guten Abend,
entscheidend für die Frage, ob eine öffentliche Veranstaltung oder eine rein vereinsrechtliche abgegrenzte Versammlung vorliegt, ist die Frage, wie abgegrenzt der Teilnehmerkreis ist.
Wenn Sie eine reine Veranstaltung nur und ausschließlich für Vereinsmitglieder anbieten, befinden Sie sich noch im öffentlichen Raum. Sobald etwa, wie im vergangenen Jahr von Ihnen vorgenommen, die Vereinsmitglieder selbst unbegrenzt Karten kaufen können und diese, wenn auch von Ihnen namentlich erfasst, weitergeben können, wird aus Ihrer Veranstaltung eine öffentliche Veranstaltung.
Dies hat zunächst Konsequenzen für die GEMA-Abgaben. Bei einer öffentlichen Veranstaltung muß diese bei der GEMA angemeldet werden mit der Folge, daß Sie nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz entsprechende Abgaben zahlen müssen. Sie finden die Anmeldeformulare zum Download auf der Homepage der GEMA unter www.gema.de
Zivilrechtlich ändert sich durch den Charakter der Veranstaltung zunächst nichts wesentlich. Auch im Rahmen einer Vereinsveranstaltung sind Sie für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten den Besuchern gegenüber verantwortlich; d.h. Sie müssen dafür sorgen, daß den Besuchern, und seien es auch nur Vereinsmitglieder, kein Schaden und keine Gefahr aus dem Besuch der Veranstaltung erwächst.
Wegen der öffentlich-rechtlichen Vorgaben lassen sich diese im Rahmen dieses forums nicht ansatzweise abschließend aufzählen, da diese von Kommune zu Kommune differieren können. Sie sollten sich hier mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen, um etwaige Probleme von vornherein auszuschließen.
Sofern aus dem öffentlichen Charakter der Veranstaltung ein Schaden entstehen sollte (dies wäre nur bei den GEMA-Gebühren und einer eventuellen Verletzung von öffentlich-rechtlichen Auflagen denkbar), haftet hierfür zunächst der Verein, da er für die von seinen Organen verursachten Schäden haftet.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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