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Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Mieter

| 1. August 2019 20:17 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sachverhalt:
Die Balkone werden saniert und es wurde ein Gerüst aufgestellt. In dem Gerüst befinden sich Leitern. Die von der Strasseneben zur ersten Ebene des Gerüstes führende Leiter wird grundsätzlich nach täglichem Arbeitsende nicht hochgeklappt, so dass jeder über diese Leiter problemlos zu den Wohnungen hochsteigen kann. Die Baustellenabsicherung selbst (Umzäunung) ist problemlos zu überwinden, sogar ohne über irgendwas steigen zu müssen.

Gibt es eine Vorschrift zum Schutz der Mieter, dass man es eventuellen Einbrechern nicht ganz so leicht machen darf, indem man zum Einstieg durch das Bereitstellen einer Leiter geradezu einläd?? HV reagiert einfach nicht.

Aus der Nachbarschaft: https://www.welt.de/vermischtes/article181717624/Taeter-auf-der-Flucht-Einbruch-ueber-Baugeruest-Berliner-Mieter-getoetet.html

2. August 2019 | 06:36

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Hauptflichten eines Vermieters sind in § 535 BGB geregelt. Diese sind:
Die Wohnung zur Verfügung zu stellen sowie Instandhaltung und Reparatur.
Die Hauptpflichten kann man vom Mieter einfordern.

Lediglich eine vertragliche Nebenpflicht ist es, die Mietsache sowie die Gesundheit der Mieter anlässlich von Baumaßnahmen vor dem Einwirken Dritter zu schützen (Fürsorgepflicht).
Erleidet der Mieter aufgrund der Verletzung dieser Pflicht einen Schaden, so haftet der Vermieter nach § 280 BGB .

Leider ist es so, dass man Nebenpflichten nicht einfordern kann, sondern nur einen Schadensersatzanspruch hat, wenn etwas passiert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Bewertung des Fragestellers 2. August 2019 | 07:01

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Auf Problemstellung sachlich eingegangen und möglichen Weg für einen Schaden aufgezeigt. Danke und Gruß nach München!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. August 2019
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Auf Problemstellung sachlich eingegangen und möglichen Weg für einen Schaden aufgezeigt. Danke und Gruß nach München!


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