Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ich empfehle Ihnen, der ermittelnden Polizeibehörde schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten zugeben. Insbesondere sollten Sie darlegen, dass das Fahrzeug schneller als sechs km/h fahren kann, dieses nicht zugelassen und auch nicht versichert war.
So Sie sich - wie empfohlen - geständig einlassen, besteht kein Anlass für ein TÜV-Gutachten. Der Beweis für die von Ihnen begangenen Ordnungswidrigkeiten wäre dann auch ohne ein Gutachten anhand Ihrer Einlassung zu führen.
Weiterhin wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt vor Ort damit zu beauftragen, sich mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung zu setzen. Denn die Kompetenz hinsichtlich der Entscheidung, ob ein Gutachten erstellt werden soll oder nicht, hat die Staatsanwaltschaft. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Außerdem möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wo Sie den Segway im Moment der Beschlagnahme gefahren haben. Denn falls - wie von Ihnen angedeutet - die Polizeibeamten, Sie lediglich auf einem Privatparkplatz angehalten hätten, wäre die gesamte Maßnahme (Beschlagnahme) angreifbar. Bitte nutzen Sie mir die kostenlose Nachfragefunktion, um mir die fehlende Information zu geben.
Daneben wäre von Interesse, ob Sie beim Fahren des Segways im Park von den Polizeibeamten oder anderen beobachtet wurden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Sehr geehrter Herr Kämpf,
soll ich bei der schriftlichen Einlassung zugleich der Sicherstellung/Beschlagnahme widersprechen? Macht es Sinn, persönlich bei der Polizei zu erscheinen und die Einlassung abzugeben und dabei etwas zu diskutieren oder ist der Postweg ratsam?
Der "Tatort" war der Parkplatz des Michaeligartens (Heinrich-Wieland-Str. 24), wahrscheinlich ein öffentlicher Parkplatz, bin mir aber nicht 100% sicher. Im Ostpark selbst haben mich die Beamten nicht fahren gesehen, Passanten allerdings schon.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst möchte ich mich für Ihre Nachfrage bedanken und diese wie folgt beantworten.
Es empfiehlt sich die Stellungnahme entweder schriftlich oder über einen Rechtsanwalt abzugeben und auf die geständige Einlassung hinsichtlich der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten zu beschränken. Von einem persönlichen Gespräch oder gar einer „Diskussion“ mit den Polizeibeamten ist dringend abzuraten. Zwar verbietet sich mir eine abschließende Beurteilung mangels Kenntnis der Bußgeldakte, dennoch sollten Sie nicht „zuviel“ sagen bzw. schreiben. Es besteht dahingehend insbesondere die Gefahr, dass Sie sich eventuell uneinsichtig zeigen könnten.
Weiterhin können Sie beantragen, die Beschlagnahme aufzuheben, da diese aufgrund Ihrer geständigen Einlassung keinen Beweiszwecken mehr dient. Ob dies Erfolg hat, hängt davon ab, in welchem Verfahrensstadium sich die Angelegenheit befindet.
Bitte beachten Sie, dass obige Ausführungen aufgrund fehlender Kenntnis der Bußgeldakte nur eine erste Einschätzung des Sachverhaltes darstellen kann.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt