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Ärztliches Gutachten Aussage.

23. Dezember 2022 15:24 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

kurze Vorgeschichte zu meinem Fall:
Auf einem Festival wurde ich mit 2 Joints und 2 Ecstasy Tabletten erwischt, woraufhin ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle gefordert wurde.

Dieses habe ich nun absolviert und das Ergebnis (positiv) vor mir liegen, weshalb ich das Gutachten gerne an das Landratsamt weitergeben würde.


Zu meinem Problem:
In dem Gespräch mit dem Psychologen über mein Konsumverhalten von Drogen, habe ich erzählt 3 mal im Jahr ca. 2g Cannabis gekauft zu haben (unter anderen für das Festival) und es auch mit Freunden dort geteilt zu haben.

Nun steht im Gutachten folgendes drin: "Er habe Cannabis in kleineren Mengen erworben, habe auch den anderen was davon abgeben oder habe von anderen mitgeraucht. Er habe ca. dreimal im jahr 2g Marihuana erworben". .....

Können diese Aussagen unter Umständen an die Polizei weitergegeben werden und mir zur Last fallen. Bzw. hätte das Landratsamt die Berechtigung solch vertrauliche Informationen des Ärztlichen Gutachtens weiterzugeben?


Vielen Dank schonmal für ihre Antwort.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich haben Sie Angaben einer Behörde zugeleitet. Das kann daher nicht vertraulich sein und ggf. kann Ihnen daher damit ein Strick gedreht werden. Auch die Angabe, dass sie überhaupt konsumieren kann dazu führen, dass die Behörde einen „Hang• feststellt - daher ist die Frage, wie das Gutachten dann zu einem positiven Ergebnis kommt (prüfen Sie, ob dort was zu Hang steht und vereint wurde).

Aber ja, die Weitergabe könnte weiterverfolgt werden - jedoch da Sie nicht über Ihre belehrt wurden, als Sie Angaben gemacht haben, sehe ich wohl ein Verfolgungshindernis.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 23. Dezember 2022 | 19:32

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Das Gutachten hatte den Zweck mein Konsumverhalten von Drogen zu klären.

Da ich nur gelegentlich Cannabis konsumiert habe und den Konsum von Straßenverkehr trennen konnte, bestehen bei mir keine Zweifel für die Eignung eines PKWs.
Der Konsum von härteren Drogen konnte nicht nachgewiesen werden.
Daher fällt das ärztliche Gutachten für mich positiv aus.

Wenn ich das richtig verstehe, hätte mich die TÜV Stelle für das Gutachten belehren müssen, dass meine Angaben unter Umständen für weitere strafrechtliche Maßnahmen verwendet werden können, richtig ?

Besteht denn die Möglichkeit die Angaben zu meinem Drogenkonsum, welche in dem ärztlichen Gutachten gelistet sind (u.a wie oben beschrieben) umformulieren zu lassen?


Liebe Grüße und schöne Feiertage

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Dezember 2022 | 20:02

Der TÜV muss Sie nicht belehren, da dieser eine andere Aufgabenstellung hat - ich meinte hier das fiktiv - wenn ein Mensch sich selber belastet oder belasten würde, muss er zwingen von Verfolgungsbehörden aufgeklärt werden - unterbleibt das, ist die Aussage nicht anwendbar - also hier angewandt, da Sie vom TÜV nicht aufgeklärt wurden (zwar auch nicht musste, aber das ist egal), sehe ich hier das Hindernis - ich würde aber um Löschung der Passage bitten, denn das hat ja mit Ihrem Hang nichts zu tun und der Fähigkeit Auto zu fahren.

Frohes Fest!

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