Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung könnte es sich um sexuelllen Mißbrauch von Kindern handeln, § 176 StGB
. Auch wenn Sie hier nur einiges andeuten und (verständlicherweise) nicht in Detail gehen.
Sexueller Mißbrauch an Kindern wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft.
Bei einer solchen Tat beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre, § 78 StGB
. Die Verjährungsfrist ruht, gem. § 78 b StGB
, bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres des Opfers. D.h in Ihrem Fall, dass die Verjährungsfrist erst mit Ihrem 18 Lebensjahr begann.
Die Verjährungsfrist endet demnach mit Ihrem 28 Geburtstag, sodass Sie bis dahin Anzeige erstatten können. Werden Ermittlungen eingeleitet und der Beschuldigte z. Bsp. darüber informiert, wird die Verjährung unterbrochen, mit dem Resultat, dass die Verjährungsfrist von neuem beginnt.
Ich empfehle Ihnen jedoch sich im Vorfeld der Anzeige mit einem Rechtsanwalt, der mit dieser Materie vertraut ist, zu beraten.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Können sie mir evtl einen Anwalt in meiner Gegend PLZ 891...
empfehlen und wie heißt dann das genaue Gebiet auf dem er sich spezialisiert haben sollte?
Wir haben nicht sehr viel Geld, wie alle jungen Familien und zudem bin ich schwanger und erwarte im Oktober unser zweites Kind... wie ist das mit den Kosten, wer übernimmt die?
Ich denke, das es wenig Sinn macht, wenn sie mich vertreten, ich lebe in BAWÜ, betreffender Onkel in NRW.... Ich bin schon ziemlich verzweifelt und ich fände es auch sehr schlimm, das er damit davon kommt, nur weil es mir an den Mittel zur Bezahlung mangelt... Mich plagt auch große Angst, das er sich mal an meinem Kind vergreift, wenn ich mal dort sein sollte...Oder das er sich versucht zu "rächen" wenn ich ihn anzeige... oder alles abstreitet... ich hab doch keine Beweise... ich weiß nichteinmal genau wie alt ich damals war... Aber ich weiß, das es war und wie solol ich das beweisen...???? Es lässt mich im Moment sehr verzweifeln...
Trotzdem vielen Dank schon einmal für Ihre erste Antwort... es zeigt mir, das ich wohl auf meine Oma keine Rücksicht nehmen ann... obwohl ich Ihr das sehr gerne erspart hätte...
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Kosten für anwaltliche Beratung werden Sie selbst tragen müssen. Sie können sich jedoch bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und sich mit diesem mit einem Rechtsanwalt vor Ort ausführlich beraten. Sie sollten jedoch den Anwalt vor der Beratung informieren, dass Sie mittels Beratungshilfeschein abrechnen wollen.
Für mich kommt eine Vertretung allein schon wegen der großen Entfernung nicht in Betracht, da wahrscheinlich mehrere persönliche Kontakte nötig wären.
Einen entsprechenden Anwalt können Sie bei der für Ihr Gebiet zuständigen Rechtsanwaltskammer erfragen. Dort sollten Sie sich einen Anwalt empfehlen lassen, der auf Kindesmißbrauch spezialisiert ist.
Sie können aber auch ohne vorherige anwaltliche Beratung direkt bei der Polizei eine Anzeige machen. Wenn Sie frühzeitig den Beamten zuverstehen gehen, worum es sich handelt wird ihnen idR auch eine kompetente Beamtin die NAzeieg aufnehmen.
Die von mir angesprochene Beratung ist nur eine Empfehlung keine Bedingung für eine Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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