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Sexchat Minderjährige

8. Januar 2024 17:11 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Ich 58 männlich hatte auf einer Plattform einen Chat mit einem 16 jährigen aufgrund eines evt. Treffen. Ausgetauscht wurde nur was man evt. machen würde also sexpraktike. Kein Austausch von Bildern kein Geld oder sowas. Mein Account dort wurde gesperrt. Hab ich mich Strafbar gemacht? Mir ist jetzt bewusst moralisch verwerflich

8. Januar 2024 | 19:29

Antwort

von


(1112)
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90443 Nürnberg
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Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach deutschem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 14 und einer Person über 16 Jahren grundsätzlich nicht strafbar, solange keine besonderen Umstände wie Zwang, Ausnutzung einer Zwangslage oder Entgelt vorliegen (§ 182 StGB). Dies gilt auch für sexuelle Kommunikation.
Allerdings kann es strafrechtlich relevant werden, wenn Sie die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen beeinträchtigen, indem Sie ihn beispielsweise zu sexuellen Handlungen drängen oder ihn in eine Abhängigkeit bringen. Auch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen pornographischer Inhalte an unter 18-Jährige ist strafbar (§ 184 StGB).
In Ihrem geschilderten Fall scheint es so, als ob Sie lediglich über mögliche sexuelle Handlungen gesprochen haben, ohne Druck auszuüben oder pornographische Inhalte zu teilen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Sie sich strafbar gemacht haben.
Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Plattform eigene Regeln und Richtlinien hat, die möglicherweise strenger sind als das Gesetz. Es ist möglich, dass Sie gegen diese Regeln verstoßen haben, was zur Sperrung Ihres Accounts geführt hat.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Januar 2024 | 20:24

Also ein sexchat in der angegeben Form zwischen einem 58jähringen und 16 jährigen Vorrausgesetzt ohne Geld ohne Zwang ist kein Problem

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Januar 2024 | 20:35

Ja, das ist korrekt. Solange keine besonderen Umstände wie Zwang, Ausnutzung einer Zwangslage oder Entgelt vorliegen, ist ein sexueller Chat zwischen einer Person über 14 und einer Person über 16 Jahren grundsätzlich nicht strafbar nach deutschem Recht. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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