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Selbstständigkeit im Nebenberuf + unterlassene Mitteilung an die KV

10. November 2010 11:01 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


14:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Fragen zu folgender Konstellation:

Ich war bis vor kurzem als Rechtsreferendar angestellt (kein Beamtenverhältnis) und war nebenbei als freier Mitarbeiter für eine Kanzlei tätig. Das habe ich bei Beginn der Tätigkeit Feb 2009 auch der Rentenversicherung gemeldet und mich als Selbstständiger mit einem Auftraggeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Der Krankenversicherung habe ich meine Selbstständigkeit nicht gemeldet, weil ich nicht wusste, dass ich das wohl hätte tun müssen.
Im Moment bin ich arbeitssuchend und würde gerne weiter für meinen alten Auftraggeber tätig werden. Dafür müsste ich mich ja jetzt als Selbstständiger krankenversichern. Meine Sorge ist nun, dass dadurch meine unterlassene Mitteilung auffliegt, da soweit ich weiß der Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr bei der KV vorzulegen ist.
Was hätte ich zu befürchten? Owi? Höhe des Bußgeldes? Straftat? Nachzahlung? Könnte es helfen die Krankenkasse zu wechseln?

Hinsichtlich der Zeitverteilung und der Einnahmen verhielt es sich so:

Referendariat: Vollzeit, Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid 2009 ca. 10.000€
Freie Mitarbeit: etwa 12 pro Woche, Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid 2009 ca 4.000 €

Dieses Jahr habe ich Rechnungen in Höhe von insgesamt 900 € gestellt; zuletzt im April.

Vielen Dank im Voraus.

10. November 2010 | 12:19

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:

Da Ihre selbständige Tätigkeit aufgrund des Zeitumfangs und auch des erzielten Einkommens aus dieser als nebenberufliche Selbständigkeit einzustufen ist, erhöht dieses Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nicht Ihre Sozialversicherungsabgaben für die Krankenversicherung.

Richtig ist, dass Sie die Aufnahme der freiberuflichen Nebentätigkeit der Krankenversicherung hätten melden müssen. Damit diese eine Statusfeststellung vornehmen kann. Da Sie sich aber im ersten Jahr Ihrer selbständigen Nebentätigkeit befunden haben und die Einkünfte aus einer solchen im Vorraus nur sehr schwer abschätzbar sind, konnten und können Sie erst nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides für das Jahr 2009 eine verbindliche Meldung an die Krankenversicherung abgeben.

Sollte die Krankenversicherung nachfragen, müssen natürlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.

In der Regel werden aber keine Sanktionen durch die Krankenkassen verhängt.

Da Sie nunmehr eine Vollzeit Selbständigkeit aufnehmen wollen, rate ich Ihnen an, zu prüfen, ob eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung nicht günstiger für Sie ist. Insoweit müsste dann auch keine Meldung mehr an die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 11. November 2010 | 13:53

Sehr geehrter Herr Rösemeier,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Im Moment strebe ich eine Selbstständigkeit nur in Teilzeit zur Überbrückung an. Ich glaube daher das ein Wechsel in die private KV, daher nicht unbedingt ratsam ist.
Würde ein Wechsel in eine andere gesetzliche KV helfen? Was halten Sie von einer Art "Selbstanzeige"?
Ich sorge mich vor allem um meine berufliche Zukunft. Eine Vorstrafe kann ich mir nicht erlauben; ebenso kann ich im Moment auch kein hohes Bußgeld zahlen.
Ich mir jetzt sehr unsicher, ob ich das Risiko in Kauf nehmen soll bzw. ob überhaupt ein wirkliches Risiko besteht?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. November 2010 | 14:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

keinesfalls riskieren Sie hier eine Vorstrafe, so dass Sie sich um Ihre berufliche Zukunft keine Gedanken machen müssen.
Wie oben bereits dargestellt, haben Sie Ihre Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeführt, wesentlich geringere Einnahmen erzielt als im Hauptberuf, so dass eine Beitragspflicht aufgrund des Einkommens aus Selbständigkeit nicht gegeben ist.


Bei einem Wechsel der Krankenkasse müssen Sie dort zunächst angeben, mit welchen künftigen Einnahmen Sie rechnen werden. Auf der Basis wird dann Ihr Versicherungsbeitrag errechnet. Auf vergangenes Einkommen wird hier nicht Bezug genommen.

Bei einer Nachberechnung von Krankenversicherungsbeiträgen müssen Sie auch lediglich mit einem Säumniszuschlag rechnen, nicht mit einem Bußgeld.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

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