Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:
Da Ihre selbständige Tätigkeit aufgrund des Zeitumfangs und auch des erzielten Einkommens aus dieser als nebenberufliche Selbständigkeit einzustufen ist, erhöht dieses Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nicht Ihre Sozialversicherungsabgaben für die Krankenversicherung.
Richtig ist, dass Sie die Aufnahme der freiberuflichen Nebentätigkeit der Krankenversicherung hätten melden müssen. Damit diese eine Statusfeststellung vornehmen kann. Da Sie sich aber im ersten Jahr Ihrer selbständigen Nebentätigkeit befunden haben und die Einkünfte aus einer solchen im Vorraus nur sehr schwer abschätzbar sind, konnten und können Sie erst nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides für das Jahr 2009 eine verbindliche Meldung an die Krankenversicherung abgeben.
Sollte die Krankenversicherung nachfragen, müssen natürlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.
In der Regel werden aber keine Sanktionen durch die Krankenkassen verhängt.
Da Sie nunmehr eine Vollzeit Selbständigkeit aufnehmen wollen, rate ich Ihnen an, zu prüfen, ob eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung nicht günstiger für Sie ist. Insoweit müsste dann auch keine Meldung mehr an die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Im Moment strebe ich eine Selbstständigkeit nur in Teilzeit zur Überbrückung an. Ich glaube daher das ein Wechsel in die private KV, daher nicht unbedingt ratsam ist.
Würde ein Wechsel in eine andere gesetzliche KV helfen? Was halten Sie von einer Art "Selbstanzeige"?
Ich sorge mich vor allem um meine berufliche Zukunft. Eine Vorstrafe kann ich mir nicht erlauben; ebenso kann ich im Moment auch kein hohes Bußgeld zahlen.
Ich mir jetzt sehr unsicher, ob ich das Risiko in Kauf nehmen soll bzw. ob überhaupt ein wirkliches Risiko besteht?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Fragestellerin,
keinesfalls riskieren Sie hier eine Vorstrafe, so dass Sie sich um Ihre berufliche Zukunft keine Gedanken machen müssen.
Wie oben bereits dargestellt, haben Sie Ihre Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeführt, wesentlich geringere Einnahmen erzielt als im Hauptberuf, so dass eine Beitragspflicht aufgrund des Einkommens aus Selbständigkeit nicht gegeben ist.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse müssen Sie dort zunächst angeben, mit welchen künftigen Einnahmen Sie rechnen werden. Auf der Basis wird dann Ihr Versicherungsbeitrag errechnet. Auf vergangenes Einkommen wird hier nicht Bezug genommen.
Bei einer Nachberechnung von Krankenversicherungsbeiträgen müssen Sie auch lediglich mit einem Säumniszuschlag rechnen, nicht mit einem Bußgeld.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -