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Selbstständiger Taxiunternehmer Fahrzeit

22. Oktober 2022 13:14 |
Preis: 30,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Taxi - Mietwagengewerbe und fahre selbst. Wie lange darf ich als Selbstständiger Unternehmer mein Taxi bzw Mietwagen fahren an Std. ?

Als Angestellter ist mir das klar da Angestellte unters Arbeitszeitgesetz fallen aber Unternehmer nicht. Es ist auch klar das ich nicht Fahre bis ich nicht mehr kann da ich ja Personen fahre.

Bitte um Fachkundige Antwort.

Grüße

22. Oktober 2022 | 16:31

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

§ 3 KrFArbZG bestimmt:

(1) Der selbständige Kraftfahrer darf eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Er kann seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängern, wenn er innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeitet.
(2) Leistet der selbständige Kraftfahrer Nachtarbeit, darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.

MfG RA Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 23. Oktober 2022 | 12:33

Sehr geehrter Herr RA Saeger,

gilt das nicht wie in der EU Verordunung drin steht 02006R0561 — DE — 20.08.2020 — 003.001 — 2
VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN für
b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von
mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder
dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.

???
oder Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit
folgenden Fahrzeugen:
a) Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwen
det werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;


ich würde mich über eine Fachgerechte Rückantwort sehr freuen !

Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Oktober 2022 | 13:34

Sehr geehrter Fragensteller,

Art. 3 Buchstabe e der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments bestimmt:

e) „selbstständiger Kraftfahrer" alle Personen, deren berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit
Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich im
Sinne des Gemeinschaftsrechts, Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu befördern, die befugt sind,
auf eigene Rechnung zu arbeiten, und die nicht durch einen Arbeitsvertrag oder ein anderes arbeitsrechtliches Abhängigkeitsverhältnis an einen Arbeitgeber gebunden sind, die über den erforderlichen
freien Gestaltungsspielraum für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit verfügen, deren Einkünfte
direkt von den erzielten Gewinnen abhängen und die die Freiheit haben, als Einzelne oder durch eine
Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Kraftfahrern Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden zu
unterhalten.
Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Arbeitszeit von Personen,
die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben vom 11.03.2002
Für die Zwecke dieser Richtlinie unterliegen Fahrer, die diese Kriterien nicht erfüllen, den gleichen
Verpflichtungen, und genießen die gleichen Rechte, wie sie diese Richtlinie für Fahrpersonal vorsieht

Der Wortlaut erfasst unproblematisch die Tätigkeit als Taxifahrer.

Zu den denkbaren Ausnahmen:

Offensichtlich sind Sie auch nicht im "Linienverkehr" tätig. Das sind streckengebundene Tätigkeiten, die z.B. Busfahrer ausüben.

Auch dürften die meisten Taxis nicht dafür ausgelegt sein mehr als 9 Personen zu fahren.

Aber selbst wenn dem so sein sollte, würde laut der Verordnung gelten:

"Die maximale Lenkzeit ist auf 9 Stunden begrenzt, sie darf höchstens zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängert werden;Rules on driving times, breaks and rest periods
die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt;Detailed rules for these are set out in Articles 6, 7, 8, 8a and 9.
die Gesamtlenkzeit während zwei aufeinanderfolgender Wochen ist auf 90 Stunden begrenzt;These rules include:
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt;a maximum amount of daily driving time of 9 hours, that can be extended to 10 hours no more than twice a week;
es ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten, die zwischen zwei beliebigen wöchentlichen Ruhezeiten höchstens dreimal auf neun Stunden reduziert werden kann;a maximum amount of weekly driving time of 56 hours;
eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden sind einzuhalten."

Ich sehe nicht, dass es irgendwelche Ausnahmen von den zeitlichen Höchstvorgaben gibt.

Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger

ANTWORT VON

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