Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Tier keine Gefahr ausgeht. Wenn Sie also wissen, dass er so bei Radfahrern reagieren könnte (Sie wurden von dem Radfahrer hingewiesen und haben das ja auch erlebt) und Sie lassen ihn trotzdem frei laufen, können Sie sich bei einem Unfall nur schwer exkulpieren (also Ihre Unschuld beweisen) und es könnte sein, dass Sie dann voll haften (und ggfs. auch strafrechtlich herangezogen werden). Ihnen muss die positive Kenntnis aber nachgewiesen werden - aber wie es meist so kommt, könnte Ihr Hund den selben Radfahrer wieder anbellen/erwischen und es geht nicht glimpflich aus!
Ich rate daher, mit dem Hund - wenn noch nicht erfolgt - speziell dies Verhalten bei Radfahrern bei einer Hundeschule zu üben/testen - dann können Sie ihn auch wieder beruhigt laufen lassen, da Sie dann alles Erforderliche zur Verhütung eines Unfalls getan haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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