Sehr geehrter Fragesteller,
nach zehn Jahren wird allgemein angenommen und es entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, dass Links zu entfernen sind, wen es der Betroffene wünscht. Sie müssten daher einen Antrag bei der jeweiligen Suchmaschine stellen, dass diese Ihren Eintrag aus den Ergebnissen herausnimmt, auch wenn der Eintrag derzeit noch nicht sichtbar sein sollte. Nebenher könnten Sie auch noch den Betreiber der Website zur Löschung auffordern und notfalls auch gerichtlich hierauf klagen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt