Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann in dieser Hinsicht auf zwei Urteile des AG Ratingen vom 29.06.2012, Az. 8 C 486/10
sowie 8 C 502/10 hingewiesen werden.
In Ihrem Fall kommt zunächst darauf an, welchen Inhalt der Vertrag bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, die den Registrierungen im Forum zugrunde liegen. Wenn Sie möglicherweise einen Löschungsanspruch im Vertrag vereinbart haben, also den Foren-Mitgliedern ein Recht auf Löschung zugesagt haben, dann bestünde ein vertraglicher Anspruch. Hier fehlt mir allerdings die Kenntnis des Vertrags, so dass ohnehin keine abschließende Beurteilung erfolgen kann. Außerdem wäre nach Abmeldung des vollständigen Accounts ein Vertrag nicht mehr vorhanden, so dass dies einen vertraglichen Anspruch hindern könnte.
Auf die Löschung dürften grundsätzlich ebenso keine gesetzlichen Ansprüche bestehen. Urheberrechtliche Ansprüche erfordern, dass die geschriebenen Textbeiträge nach dem Urheberecht schutzfähige Werke sind, vgl. § 2 Abs. 2 UrhG
. Derartige Beiträge werden diese „geistige Höhe" regelmäßig nicht erreichen.
Der dort genannte § 98 Abs. 1 UrhG
scheidet für einen Anspruch aus, da die Mitglieder Ihre Beiträge freiwillig eingestellt haben. Dieser Umstand führt dazu, dass keine rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vorliegen, die einen solchen Löschungsanspruch begründen.
Zuletzt dürften Ihren Angaben nach auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, da Sie bei Löschwünschen die Klarnamen in anonymisierte Kennzeichnungen, namentlich „Gast", umwandeln und auch keine Bilder oder ähnliche identifizierenden Angaben mehr öffentlich zur Verfügung stellen. Wie Sie selbst sagen, besteht keinerlei Personenbezogenheit mehr.
Ein solches Vorgehen dürfte vorbehaltlich der Kenntnis des genauen Vertragsinhalts „gesetzeskonform" sein. Aus diesem Grunde dürfte auch der Dokumentation, Ihrer Sachverhaltschilderung nach nichts entgegenstehen. Immerhin haben die Nutzer sogar zugestimmt und Ihnen ein Recht eingeräumt, dass eine Verwendung Ihrer Daten und Beiträge dann erfolgt.
Allerdings ist zu beachten, dass dies für sachliche Beiträge gilt. Soweit Mitglieder beginnen zu beleidigen, menschenunwürdige, menschenverachtende oder diffamierende Beiträge einzustellen, die sich gegen andere richten, könnte unter Umständen durchaus die Pflicht zur Löschung gemäß §§ 823 Abs. 1
, 1004 BGB
entstehen, insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies ist jedoch jeweils für die jeweiligen Beiträge konkret zu prüfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der vorläufigen Beurteilung die Entscheidung für Ihr weiteres Vorgehen erleichtern. Nutzen Sie gerne die einmalige, kostenlose Nachfragefunktion, falls Unklarheiten bestehen sollten, damit ich diese beseitigen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pilarski, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 06.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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