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Schwarzarbeit - wann wird sich finanzamt melden ?

22. Oktober 2008 01:29 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Habe ein Brief von Hauptzollamt bekommen.Wo Verdacht § 263 Leistungsbetrug steht. Ich habe 1999- 2005 Alg1 & Alg2 bezogen und dabei auf Gewerbeschein als Freiberuflerin gearbeitet.
Habe in den 6,5 jahren ca.20.000 euro verdient + Mwst ca 5.000 = ca 25.000 euro verdient. Habe die Mwst nicht abgeführt und in steuererklärungen nicht angegeben.

Nur in diesem Brief von Hauptzollamt steht nur § 263 drauf mit viele Nachweisen sowie kontoauskünfte.Arbeitsverträge als freiberuflerin sowie gewerbeanmeldungen.

Ich habe in den Zeitraum von arbeitsamt in den 7 jahren nicht durchgehend; sondern mit unterbrechungen ca 10.000 euro bezogen. Die ich nach der sache so gut wie ganz abbezahlt habe.

Nun meine frage

Genug beweismittel das ich ein straftat begannen habe,verdienstbescheinigungen,gewerbeanmeldungen,kontoangaben usw.

a) muss ich damit rechnen : das sie meine wohnung durchsuchen?
b) wann wird sich finanzamt melden ? melden sie sich noch? wenn ja wann ?
c) muss ich steuern nachzahlen oder wenn ein gerichtsurteil fällt,muss ich die steuern dann nicht zahlen?
d) da ich wirklich das geld zum leben brauchte und schlecht über die runden kam,aber trotz bei der arbeitsamt es verschwiegen habe,muss ich es zurückzahlen ( ansonsten stope ich die ratenzahlung)

e)kommen auch andere kosten auf mich zu? wzbsp:krankenkassen etc.?

f) habe ich da evtl ein recht drauf als kleinunternehmer noch durzukommen?

g) was wird mir geraten? ich will nicht das mein leben zerstört wird.

will keine vorstrafe oder in meiner führungszeugniss eingetragen werden.

zu mir bin nicht vorbestraft! und bin in nrw

d)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Ihre Wohnung wird man nicht durchsuchen, jedenfalls dann nicht, wenn Sie die Unterlagen einreichen und keine weiteren Verdachtsmomente bestehen.

Das Finanzamt wird sich wegen der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer melden. Wann dies sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Grundsätzlich müssen Sie entsprechende Steuererklärungen abgeben und Steuern bezahlen.

Die Kleinunternehmeregelung nach § 19 UStG , nach der Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen, greift dann, wenn Sie im Vorjahr weniger als EUR 17.500,00 im laufenden Jahr weniger als EUR 50.000 Umsatz erzielt haben.

Kosten zum Beispiel für die Krankenversicherung können dann hinzukommen, wenn Sie nicht krankenversichert sind.
Bei der Anrechnung des Einkommens haben Sie einen Freibetrag in Höhe von EUR 100,00 zuzüglich 20 % des monatlichen Bruttoeinkommens, wenn Ihr Einkommen EUR 100,00 bis EUR 800,00 monatlich beträgt und EUR 10 % wenn Ihr Einkommen monatlich mehr als EUR 800,00 bis EUR 1.200,0 beträgt.
Um zu beurteilen, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie die Leistungen zurückbezahlen müssen, müsste der entsprechende Bescheid eingesehen werden. Wenn Sie die Leistungen bereits – fast – zurückbezahlt haben, verstehe ich nicht, warum nun der Vorwurf des Betruges erhoben wird. Hierzu benötige ich weitere Informationen hinsichtlich des konkreten Tatvorwurfs.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 22. Oktober 2008 | 02:43

Hallo Frau Hein, danke erstmal.

Habe mit der Hoffnung das es nicht zu einem gerichtsverhandlung kommt; mit arge ein vereinbarung mündl. getroffen und habe noch bis januar 2009 die ratenzahlungen ZU zahlen.
Die zahlungen an Arge erfolgte nach diesem Brief vom Zoll. Habe mein hab und gut verkauft und habe somit gar nichts mehr; das ich ins elterhaus gezogen bin. Habe alles verkauft damit ich alles von arge zahle und somit meine zukunft nicht versaue. Nun habe ich bedenken; das trozt dieser zahlung trotzdem ein urteil Gerichtstermin wegen steuerhinterziehung und schwarzarbeit hinzukommt. Obwohl wenn ich so bedenke das geld nur zum leben da war.ZUR NOT. ich weiss ja nicht ob ich wegen steuerhinterziehung auch ne klage bekomme oder ist es in diesem § 263 inbegriffen? wenn es so ist was nützt mir das denn wenn ich bei der arge schuldenfrei bin?

Liebe Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Oktober 2008 | 02:58

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Steuerhinterziehung ist ein eigener Tatbestand und wird nicht von § 263 StGB umfasst.

Die Ratenzahlung mit der ARGE sollte auf alle Fälle schriftlich abgeschlossen werden. Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt erhalten Sie eine Ladung etc.

Im Steuerrecht besteht zudem die Möglichkeit der Selbstanzeige mit der Folge der Strafbefreiung.

Im Übrigen rate ich Ihnen die Unterlagen einem Rechtsanwalt vorzulegen, um die Angelegenheit zu prüfen. Bitte beachten Sie auch, dass bei der Einlegung von Rechtsmitteln Fristen zu beachten sind.

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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