Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schulzeugnisfälschung

11. März 2011 19:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kevin Winkler

Hallo Guten Tag, ich habenun eine Frage.

Mein Freund aus der Nachbarschaft ist
22 Jahre alt, er hat die Gesamtschule in Essen die 11 Klasse besucht.

Aber da er jetzt zur Alt ist möchte er sein Fachabitur auf der Fachoberschule erwerben.

Dafür sind die Vorausetzungen:

- FOR,
- abgeschlo. Ausbildung oder eine 4 jährige und einschlägige Tätigkeit.

Folgendes:

1. Er hat FOR, aber er hat keine Ausbildung.

2. ER möchte gerne bei einem Gmbh wo sein VAter arbeitet den Dienststempel nehmen und ein Arbeitszeugnis erstellen, wo drinn steht, dass er 4. Jahre gearbeitet hat. Und dies will er bei der FAchoberschule mit seinem FOR bewerben sodass er die FOS 12B machen kann.

3. Die Schule hat gesagt, die werden es bei der Bezirksregierung die Unterlagen abgeben und überprüfen auf die Richtigkeit.

Meine Frage lautet:

1. Er hat schonmal zeugnis gefälscht und wurde angezeigt und er hat dafür Sozialstunden bekommen. Was könnte jetzt passieren, wenn die Bezirksregierung bei der Überprüfung feststellen, dass die Tätigkeitsnachweis nicht Original ist, sondern gefälscht ist, oder dass mein Freund bei dieser Firma nicht angemeldet war.

2. Wie wird die Bezirksregierung es überprüfen.

3. Falls, ja was könnte passieren.

: Ablehnung für die Schulaufnahme, oder eine ANzeige bei der Poliezi wegen Schwarzarbeit.


Seine Daten:

22. Jahre alt.
Männlich, Keine Ausbiludng,

Danke

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt beantworten:

1.
Sollte die Zeungisfälschung durch die prüfende Behörde festgestellt werden was wahrscheinlich ist, wird nach aller Wahrscheinlichkeit Strafanzeige erstattet werden wegen Urkundenfälschung. Da Ihr Freund volljährig ist, ist die wahrscheinlichkeit groß, dass er nunmehr nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt wird. Er ist 22 Jahre und würde bei dieser Tatbegehung grundsätzlich nicht mehr als Heranwachsender nach § 1 JGG beurteilt werden. Der Strafrahmen für Urkundenfälschung (§ 267 StGB ) beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Er müsste mithin mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen.
2.
Es ist wahrscheinlich, dass die prüfende Behörde bei dem jeweiligen Unternehmen direkt nachfragt, um die Richtigkeit der in der Bewerbung gemachten Angaben zu überprüfen.
3.
Natürlich würde Ihr Freund nicht die entsprechende Ausbildung absolvieren dürfen, die er versuchte, sich lediglich zu erschleichen. Auch wird er mit einer entsprechenden Strafanzeige u.a. wegen Urkundenfälschung zu rechnen haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass diese Plattform nur eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdruch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER