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Schuldschein, der eine Immobilie betrifft

19. Dezember 2020 09:54 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Meine Ehefrau ist bei unserer Heirat in mein Haus eingezogen. Bei der Heirat haben wir (mündlich) vereinbart, dass ich die Kosten des Wohnens trage und sie im Rentenalter, da ich dann wenig sichere Einnahmen habe, auch für mich zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Im Lauf der Ehe hat sich herausgestellt, dass sie diese Verpflichtung nicht einhalten wird und kann, weil sie Konsumschulden angehäuft hat. Wir haben in der Ehezeit eine vermietete Immobilie fifty-fifty gekauft.

Ich habe mir nun, da ich nicht damit einverstanden bin, dass sie ihren Teil des Versprechens nicht einhält, einen Schuldschein geben lassen, einmal für das Geld, das ich ihr geliehen habe, dann darüber, und das betrifft meine Frage,

dass ich für den Fall, daß die gemeinsame Immobilie einmal veräußert wird, mir der mögliche Gewinn zusteht, d.h. ihr Anteil am Kaufpreis würde ihr gehören, ein möglicher Gewinn mir.

Meine Frage ist, ob das notariell abgesichert werden muß.

19. Dezember 2020 | 12:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

es muss notariell abgesichert werden:

Nur nach rechtskräftiger Scheidung kann so eine Vereinbariung auch ohne noatrielle Absicherung erfolgen.

Dieses liegt hier aber noch nicht vor.

Dann aber bedürfen solche Vereinbarungen über § 1378 BGB bzw. § 1410 BGB einer notariellen Beurkundung.

Möglich wäre auch über § 127a ZPO zwar ein gerichtlicher Vergleich.

Aber da es noch kein Verfahren gibt, bleibt es bei der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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