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Schuldfrage nach Unfall

6. Juni 2009 19:29 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


22:25

Hallo Ihr Experten,

mein Problem ist folgendes:

Ich hattte gestern einen Unfall.
Ich fuhr auf einer Vohrfahrtsstrasse, und von rechts kam aus einer Nebenstrasse ein Auto...
Erst zu spät konnte ich bemerken das das Auto anfuhr, und konnte nur noch ein kleines stückchen ausweichen, so das er mir dann mit seiner vorderen ecke der Stoßstange (Fahrerseite) in meiner hinteren Beifahrerseite krachte. ( Sein Ziel war ein Einkaufsladen, dessen Einfahrt sich schräg gegenüber der Strasse aus der er kam befindet.)
Polizei gerufen, so aufgenommen, für mich war klar: Er hat Schuld..

Bis dahin war der Fahrer des anderen Autos immernoch der Meinung er hätte Vorfahrt. ( Es war ein ausländischer Mitbürger, Pole oder Russe glaube ich.)
Als die Polizei Ihn dann erklärte das ich jedoch Vorfahrt gehabt hätte, (nachdem der Unfallbericht schon wie oben beschrieben aufgenommen wurde) stellte er die Sache dann so dar: Er Sei schon rechts auf die Vorfahrtsstrasse abgebogen, um dann sofort wieder links auf die Einfahrt des Einkaufmarktes zu fahren.
Er hätte also schon auf der Vorfahrtsstrasse gestanden, nach li. geblinkt und als er abbiegen wollte, hätte ich Ihm mit viel zu hoher Geschwindigkeit überholen wollen und so sei es zu dem Unfall gekommen.
Ich war allein im Auto und er mit seiner Frau( Zeugin)
Leider waren keine weiteren Zeugen vor Ort.

Was kann ich machen kann um mein Recht zu bekommen???

Ich habe ein wenig bedenken, das er mit seiner Geschichte durchkommen könnte, zumal er ja auch eine Zeugin hat, die dieses sicherlich für ihn bestätigen würde. Er hat die Schuld auch nicht anerkannt, sondern möchte sich nochmals schriftlich dazu äußern.

Schäden an seinem Fahrzeug (7er BMW):
Genau die Ecke der Stoßstange Fahrerseite verschrammt.

Schäden bei meinem Farzeug (Passat Variant):
Hintere Tür, hinterer Kotflügel bis hin zur Stoßstange hinten verbeult und verschrammt.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand einen Tip geben könnte, was ich machen soll bzw. kann.
Danke Sascha

6. Juni 2009 | 20:04

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Ihrer Schilderung hatte die Polizei den Unafll mit Ihrem Unfallgegner bereits als Schuldigem bereits dokumentiert, als dieser seine Version des Unfallgeschehens darlegte.

Damit bestehen gute Aussichten, das das Unfallbild für die Polizeibeamten vor Ort so klar war, dass eine frei erfundene Version Ihres Unfallgegners wenig Aussicht auf Erfolg hätte.

Falls Sie einen Unfallbericht erhalten haben: die unter "01" eingetragene Person gilt im Regelfall als Unfallverursacher solange nicht separat vermerkt wird, dass die "Vergabe der Ordnungsnummer aufgrund unklarer Sachlage ohne Verursacherzuweisung erfolgt".

Ist Ihr Unfallgegner dort kommentarlos als 01 geführt, spricht dies zunächst für Sie.

Im Ergebnis werden Sie aber nicht umhin kommen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Zunächst erhält nur ein Anwalt Akteneinsicht, aus der Akte ist aber zu entnehmen, welcher Unfallversion die Polizeibeamten letztlich gefolgt sind und ob dies auch logisch und folgerichtig war.

Für die Einschaltung eines Kollegen vor Ort (gerne spreche ich auf Nachfrage eine Empfehlung aus) sprechen zudem zwei weitere Gründe:

1. War der Unfallgegner der Unfallverursacher dürfen Sie ohnehin auf Kosten seines Haftpflichtversicherers einen Rechtsanwalt mit der Schadensreguleirug beauftragen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie haben keine Arbeit, ein Fachmann sorgt für Sie kostenlos dafür, dass alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen ausgegelichen werden.

2. Sieht der gegnerische Versicherer nach Aktenlage nur eine kleine Chance, Ihnen zumindet eine Mitschuld zu unterstellen, kommen Sie allein in der Diskussion mit dem Versicherer ohnehin nicht weiter, da Sie einfach nicht auf Augenhöhe mit dem Versicherer verhandeln. Die Erfahrung zeigt, dass "der Normalbürger" von seiten einiger Versicherer schlicht nicht als gleichwertiger Verhandlungspartner gesehen werden. Im Ergebnis werden daher nicht immer alle berechtigten Ansprüche reguliert.

Zur Einschaltung eines Kollegen vor Ort rate ich daher nochmals.

Einstweilen hoffe ich, Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Unfallregulierung

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
www.jeromin-kraft.de


Rückfrage vom Fragesteller 6. Juni 2009 | 21:44

Hallo,
erstmal vielen Dank für Ihre wirklich sehr ausfühlichen Antwort.

Ich habe noch die Eine odee Andere Frage, ich bitte Sie für mich zu entscheiden in wie weit Sie mir antworten...

1. Kan ich mir einen Anwalt nehmen, ohne die Kosten zu verauslagen? Bin zur Zeit nicht so gut bei Kasse um evt. Auslagen zu bezahlen.
2. Kann ich einen Gutachter (z.B. Dekra) bemühen ohne die Kosten zu verauslagen?
3. Wie ist es wenn er bei seiner danach erfundenen Geschichte bleibt? Bekommt er dann evt. Recht?
4. Wenn Sie einen Kollegen in 26131 Oldenburg empfehlen könnten, wäre ich Ihnen sehr Dakbar...
5. Akteneinsicht? Was sollte im Bericht anderes stehen als das was in meinem Bericht steht, den ich mitbekommen habe?

Er ist wie Sie schon sagten unter 01 im Bericht der Polizei genannt...

Vielen Dank für Ihre Mühen
Sascha Barth

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juni 2009 | 21:48

Hallo,
erstmal vielen Dank für Ihre wirklich sehr ausfühlichen Antwort.

Ich habe noch die Eine odee Andere Frage, ich bitte Sie für mich zu entscheiden in wie weit Sie mir antworten...

1. Kan ich mir einen Anwalt nehmen, ohne die Kosten zu verauslagen? Bin zur Zeit nicht so gut bei Kasse um evt. Auslagen zu bezahlen.
2. Kann ich einen Gutachter (z.B. Dekra) bemühen ohne die Kosten zu verauslagen?
3. Wie ist es wenn er bei seiner danach erfundenen Geschichte bleibt? Bekommt er dann evt. Recht?
4. Wenn Sie einen Kollegen in 26131 Oldenburg empfehlen könnten, wäre ich Ihnen sehr Dakbar...
5. Akteneinsicht? Was sollte im Bericht anderes stehen als das was in meinem Bericht steht, den ich mitbekommen habe?

Er ist wie Sie schon sagten unter 01 im Bericht der Polizei genannt...

Vielen Dank für Ihre Mühen
Sascha Barth

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Juni 2009 | 22:25

Sehr geehrter Fragesteller,

sprechen Sie den Sie vertretenden Kollegen an, ob er bis zum vorläufigen Abschluss der Angelegenheit von einer Vorschussforderung absieht. Das ist erfahrungsgemäß möglich.

Bei einem Gutachter müssten Sie mit einer Sicherungsabtretung arbeiten. Damit wird der gegenerische Versicherer angewiesen, direkt an den Gutachter zu zahlen.

Beachten Sie aber bitte, dass Sie der Auftraggeber von Anwalt und Gutachter bleiben und sich insbesondere der Gutachter wieder an Sie wenden könnte, falls sich die Regulierung- etwa durch ein Klageverfahren in die Länge zieht.

Ob ihr Unfallgegner mit seiner Version durchdringen könnte, kann ich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Mir ist weder die Unfallörtlichkeit bekannt, noch kann ich nachvollziehen, ob die jeweiligen Beschädigungen an den Fahrzeugen mit seinen Behauptungen zur Fahrwegen und Geschwindigkeit in Einklang zu bringen sind.

Ihr polizeilicher Unfallbericht dürfte in einem bibeldünnen Blatt bestehen, dass keine nähere Beschreibung des Unfallhergangs enthält.

Die Akte enthält die komplette Unfallanzeige mit ausformuliertem Sachverhalt, die nich zu erwartende schriftliche Stelungnahme Ihres Unfallgegners sowie den polizeilichen Abschlussvermerk, der Aufschluss geben sollte, wessen Unfallschilderung realistischer erscheint.

Eine Kanzlei in Oldenburg empfehle ich in Kürze per mail.

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
www.jeromin-kraft.de

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