Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Ihre Mutter in das Pflegeheim kommt und von einer Pfändung durch die Bank bedroht werden sollte, kann sie gem. § 850f Abs. 1 a) ZPO
die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen, damit sie das Pflegeheim bezahlen kann (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 209/03
).
Die Bank sollte darüber informiert werden, warum der Krdeit nicht mehr abbezahlt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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