Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
Im Todesfall würden Sie auch die Schulden Ihres Mannes erben. Sie können, wenn die Schulden den Nachlasswert übersteigen, das Erbe ausschlagen und hätten dann mit den Schulden nichts zu tun - Sie wären dann aber auch nicht mehr Erbe.
Sie müssen aber also keine Sorge haben, für die hohen Schulden Ihres Mannes aufkommen zu müssen.
Was das Grundstück angeht, müssen Sie damit rechnen, dass die Schenkung durch die Gläubiger angefochten wird, mit der Wirkung, dass in das Grundstück zwangsvollstreckt werden kann. Denn nach Ihrer Schilderung drängt sich der Verdacht auf, dass Ihr Mann Ihnen das Grundstück übertragen hat, um es dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.
Sie sollten sich bei Bedarf daher anwaltlich beraten lassen, da nur eine genaue Prüfung des konkreten Sachverhaltes eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, ob und wie lange Sie mit der Zwangsvollstreckung in das Grundstück rechnen müssen.
Eine Annullierung der Ehe dürfte aufgrund der Täuschung über seine Vermögenssituation zwar grundsätzlich möglich sein, aber, vorbehaltlich einer konkreten Prüfung, nicht erforderlich sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht