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Schufa | Eintragung bereitet Ärger

| 31. Juli 2011 12:44 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marksen Ouahes

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

als damals achtzehnjähriger Wehrdienstleistender eröffnete ich bei der Deutschen Postbank AG ein Girokonto. Ohne Wenn und Aber lies ich mich dazu verleiten, auch die gelobte VISA-Karte zu beantragen, welche mir eingeredet wurde. Direkt bekam ich eine Verfügbarkeit von 500 Euro, mein Girokonto konnte ich um 250 Euro überziehen.

Die Kreditkarte wurde natürlich benutzt und schnell war das Limit erreicht. Der Betrag konnte vom Girokonto nicht abgebucht werden, der Rest ist selbsterklärend. Unmittelbar nach meiner Zahlungsunfähigkeit wurde der Vertrag zwischen der Postbank AG und mir gekündigt, die Angelegenheit wurde an den Rechtsanwalt „Ralf Heyl" übertragen und natürlich wurden diese Daten der Schufa Holding AG übermittelt.

Demnach stehe ich seit 2008 in der Schufa, folgende Daten wurden damals dahin übermittelt:
-> Deutsche Postbank AG (Abw. RA R. Heyl / Accredis Inkasso) hat unter der Nummer xxxxxxxxx darüber informiert, dass ein Vertrag nicht ordnungsgemäß beendet wurde und dafür ein Abwicklungskonto existiert.

Jeden Monat wurde danach über den noch offenen Forderungsstand unterrichtet. Die Hauptforderung lag bei 290 Euro, zuletzt (Februar 2011) wollte dieser Anwalt 630 Euro. Ich bat um einen Vergleich, welcher mir gewährt wurde. Ich beglich 180 Euro und das Erledigungsschreiben lag Tage später in meinem Briefkasten. Dies wurde der Schufa auch entsprechend gemeldet und als erledigt vermerkt. Jedoch steht der Eintrag noch in deren Datenbestand – drei Jahre noch.

Problematisch ist nun für mich, dass ich kein Girokonto eröffnen kann. Ich versuchte dies bei vier Banken, vier Mal wurde mir die Eröffnung nicht gewährt mit der Begründung, dass ich eine negative Schufa habe. Ich erklärte den Sachverhalt, trotzdem änderte dies nicht.

Ich bin 23 Jahre jung, angehender Lehrer, verfüge über einen Mobilfunkvertrag, bin im Besitz einer Kreditkarte, bekam einen Studienkredit gewährt und bin schuldenfrei. Trotzdem kann ich kein Girokonto eröffnen oder gar mein Erspartes dort anlegen, da die Banken mit „mir" nichts zu tun haben wollen.

Welche Möglichkeit habe ich?
Kann man erzwingen, dass der Eintrag gelöscht wird, weil (...) ?

Vielen Dank für Ihr Bemühen!

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage;

gerne beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes Ihre Frage summarisch wie folgt:

1.Anspruch auf Girokonto auf Guthabenbasis

Sie haben trotz des negativen Schufaeintrags einen einklagbaren Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Denn grundsätzlich –so das Landgericht Berlin am 24. April 2003, Az.: 21 S 1/03 ) -
hat Jedermann einen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Der Anspruch ergibt sich hierbei regelmäßig aus §§ 780 , 328 BGB (sogenanntes abstraktes Schuldversprechen zugunsten Dritter), dem wiederrum die freiwillige Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zugrunde liegt.

Dieser freiwilligen Empfehlung, die im übrigen als Willenserklärung der beigetretenen Banken bewertet wird, sind z.B. die Sparkassen beigetreten und wirkt als Vertrag zugunsten Dritter für den Verbrauchen. "Der Sinn und Zweck dieser Selbstverpflichtung (u.a.) der Sparkassen besteht gerade auch darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich ist". Grundsätzlich haben Sie somit trotz des negativen Schufaeintrags einen Anspruch auf ein Girokonto; die Bank durfte Ihnen die Einrichtung eines solchen nicht verweigern.

Anspruchshindernisse können lediglich in der Person des Anspruchstellers liegende Tatsachen sein, die der Bank eine Kontoeröffnung unzumutbar machen könnten. Solche liegen in Ihrem Fall jedoch nicht vor. Sie sind schuldenfrei, der Schufaeintrag ist als erledigt vermerkt und es liegen darüberhinaus auch keine weiteren Negativmerkmale vor, sodass nach alledem kein schützenswertes Interesse der Bank zu ersehen ist, welches die Verweigerung der Einrichtung eines Girokontos rechtfertigen würde. Ich rate Ihnen daher unter Heranziehung dieser Ausführungen nochmals von der Bank die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu fordern. Gerne stehe ich Ihnen hierbei ggf. zur Seite.

2.Schufaeintrag

Erledigte Schufaeinträge bleiben 3 Jahre gespeichert. Eine vorzeitige Löschung können Sie nur erreichen, wenn der Gläubiger hierzu sein Einverständnis abgibt. Ein solches Einverständnis zur Löschung auf Kulanzbasis können Sie mit einer differenzierten schriftlichen Ihrer Darstellung Situation und der glaubhaften und überzeugenden Darlegung eines Löschungs-erfordernisses erreichen.

Auf gesetzlicher Basis besteht leider kein Anspruch auf vorzeitige Löschung des Eintrags. Denn gem. § 35 Bundesdatenschutzgesetz können personenbezogene Daten nur für den Fall gelöscht werden, dass entweder „ihre Speicherung unzulässig ist" (unzulässig wäre diese Eintragung, wenn die gesetzlichen Voraussetzung für die Eintragung des Vermerks nicht vorlägen) oder der Eintrag bereits drei Jahre ab dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt von der Schufa nicht gelöscht wurde.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen einen Einblick in die Rechtslage verschaffen und wünsche Ihnen in der Sache noch alles Gute und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Marksen Ouahes
-Rechtsanwalt-

Bewertung des Fragestellers 31. Juli 2011 | 14:14

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Der Anwalt nahm sich reichlich Zeit zur Beantwortung meines Anliegens. Sachlich, ausführlich und auf den Punkt gebracht beantwortete dieser meine Fragen!

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