Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Schufa den Eintrag nicht löschen möchte, fordern Sie schriftlich mit Fristsetzung, das Inkasso auf, der vorzeitigen Löschung
zuzustimmen.
Leider mussten Sie nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Eintrag erfolgt und binnen 6 Wochen zu zahlen ist - das ist leider automatisch so geregelt, sodass es gerichtlich schwierig wäre, das durchzusetzen
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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