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Schufa Eintrag unter 2000€ löschen lassen?

25. September 2020 13:53 |
Preis: 45,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

ich habe einen negativen Schufa Eintrag von einem Inkasso-Unternehmen in Höhe von 735€ vom Juni 2019. Die Forderung habe ich nach ewigen hin und her mit dem Inkasso im Oktober 2019 beglichen und der Eintrag wurde als erledigt markiert. Jedoch wurde ich nie auf den Eintrag hingewiesen, sodass ich in inerhalb der 6 Wochen hätte begleichen und somit löschen lassen können.
Darf die Schufa diesen Eintrag trotzdem stehen lassen ? Das Inkassobüro antwortet grundsätzlich nicht auf meine Mails. Ich habe die Unterlagen vom Inkasso Büro angefordert damit ich nachweisen kann, dass diese mich nicht auf den Eintrag hingewiesen haben. Steht das Inkasso Büro nicht in einer Nachweispflicht ? Die Schufa meinte, sie haben keine Unterlagen zu dem Fall.
Was kann ich tun, um diesen Eintrag noch löschen zu lassen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn die Schufa den Eintrag nicht löschen möchte, fordern Sie schriftlich mit Fristsetzung, das Inkasso auf, der vorzeitigen Löschung
zuzustimmen.

Leider mussten Sie nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Eintrag erfolgt und binnen 6 Wochen zu zahlen ist - das ist leider automatisch so geregelt, sodass es gerichtlich schwierig wäre, das durchzusetzen

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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